Die Afrikanischen Schweinepest (ASP) ist weiter auf dem Vormarsch und die Forderungen nach stärkeren Bejagungsstrategien werden hierzulande immer lauter. Daher reagieren erste Bundesländer mit erleichterten Jagdbedingungen.Der Einsatz von künstlichen Lichtquellen, wie handelsüblichen Taschenlampen oder (Hand-)Scheinwerfern ist hier erlaubt:
- Brandenburg,
- Baden-Württemberg,
- Saarland,
- Rheinland-Pfalz,
- Hamburg.
Die Verwendung der künstlichen Lichtquellen ist jedoch nur gestattet, wenn diese nicht an den Waffen montiert sind. Eine Zuwiderhandlung kann zu einer Geld- oder Freiheitsstrafe führen.
Hier ist Ihre Meinung gefragt
Werden Sie Teil unserer Community und diskutieren Sie mit! Dazu benötigen Sie ein myDLV-Nutzerkonto.