26. März 2021: Weiße Zone fester Bestandteil der Schweinepest-Verordnung
Die im November 2020 erlassene dritte Verordnung zur Änderung der Schweinepest-Verordnung wurde vom Bundesrat entfristet. Damit ist es zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) weiter möglich, eine so genannte "Weiße Zone" einzurichten, in der beispielsweise möglichst alle Wildschweine getötet werden sollen.
6. November 2020: Dringlichkeitsverordnung zur ASP-Bekämpfung tritt befristet in Kraft
Wegen Gefahr in Verzug wurde die Änderung als Dringlichkeitsverordnung erlassen. Sie tritt heute (10. November 2020) in Kraft. Die Verordnung soll den zuständigen Behörden vor Ort Rechtssicherheit geben, wenn nicht nur die verstärkte Bejagung, sondern die möglichst komplette Auslöschung des Schwarzwildbestandes angeordnet wird.
Nach Angaben des Bundeslandwirtschaftsministeriums wird die „weiße Zone“ in Brandenburg um das Kerngebiet des Ausbruchsgeschehens der Afrikanischen Schweinepest (ASP) eingerichtet. Konkret handelt es sich um einen etwa 5 km breiten Streifen, der das Kerngebiet wie einen Halbkreis bis an die Grenze zu Polen umschließt.
Diese Zone soll mit zwei festen Drahtzaunreihen - einem äußeren und einem inneren - gesichert werden. Der Bau des äußeren Zauns hat begonnen. Sobald beide Zaunreihen fertiggestellt sind, soll der Wildschweinbestand darin möglichst vollständig erlegt werden, um das Risiko einer möglichen Weiterverbreitung des Virus in bisher ASP-freie Gebiete zu minimieren
Brandenburg zahlt Abgabeprämie für erlegtes Schwarzwild
Nach dem Auftreten der ASP in Brandenburg kommt das Bundesland der Empfehlung des EU Veterinärnotfallteams (EUVET) nach, solch eine „weiße Zone“ einzurichten. Es könne somit - wie geplant - ab Mitte November mit den Maßnahmen zur Bestandsreduzierung der Wildschweinepopulation in diesem Gebiet beginnen, teilte das Berliner Agrarressort mit.
Brandenburg zahlt seit gestern eine Abgabeprämie für erlegtes und nicht vermarktungsfähiges Schwarzwild aus den ASP-Pufferzonen. Diese beläuft sich auf 30 Euro für Tiere bis 30 kg, darüber gibt es 50 Euro.
Für die Abgabe der Wildschweine wurden Sammelstellen eingerichtet, wo die Tiere auf ASP beprobt und anschließend unschädlich beseitigt werden. Die bereits bestehende Erlegungsprämie von 50 Euro je Stück über den Streckenzahlen des Referenzjahres 2015/16 wird auch für die abgegebenen Tiere weiter gezahlt.
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