Die ausgesprochenen Verwarngelder sind aus Sicht der ISN völlig überzogen. Es zeuge nicht für eine gute Zusammenarbeit zwischen Behörden und Landwirtschaft. Die Schweinehalter fragen sich: "Hätte in diesem Fall nicht erst einmal eine Erinnerung gereicht, bevor Verwarngelder verhängt werden?
Die Abläufe für die Meldungen in die Antibiotikadatenbank seien für viele Landwirte noch keineswegs Routine. Es handele sich außerdem bei der staatlichen
Datenbank nicht um ein selbsterklärendes System, so die ISN. Viele Tierhalter hätten fälschlicherweise gedacht, mit dem einmaligen Ausfüllen der Tierhalter-Versicherung sei alles erledigt gewesen.
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