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Aufreger: Amt erhebt Verwarngeld bei Antibiotika-Monitoring

am Montag, 19.10.2015 - 15:00 (Jetzt kommentieren)

Derzeit sorgt ein Verwarnbescheid für Ärger bei betroffenen Schweinehaltern. 50 Euro sollen sie zahlen, weil sie versäumt haben, im Rahmen des Antibiotika-Monitorings eine Versicherung zu übermitteln.

Aus dem Mitgliederkreis Nordrhein-Westfalen melden sich in diesen Tagen vermehrt verärgerte Schweinehalter, für die sich eine fehlende Tierhalter-Versicherung im Rahmen des staatlichen Antibiotika-Monitorings zum Stolperstein entwickelt hat, berichtet der Interessensverband ISN. Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz fordert aufgrund des Versäumnisses ein Verwarngeld von 50 Euro. 1.400 Schweinehalter sollen betroffen sein.
 

Schriftliche Versicherung zur Antibiotika-Behandlung

Der Tierhalter muss gegenüber der zuständigen Behörde schriftlich versichern, dass er sich an die Behandlungsanweisung des Tierarztes gehalten hat und nicht davon abgewichen ist. Diese Versicherung muss am Ende eines jeden Kalenderhalbjahres bei der zuständigen Behörde vorliegen. Für das 1. Kalenderhalbjahr vom 1. bis zum 14. Januar und für das 2. Kalenderhalbjahr vom 1. bis zum 14. Juli. Die verwarnten Betriebe müssen die Tierhalterversicherung für das erste Halbjahr 2015 nun möglichst schnell nachreichen.
 
 

ISN: 'Datenbank nicht selbsterklärend'

Die ausgesprochenen Verwarngelder sind aus Sicht der ISN völlig überzogen. Es zeuge nicht für eine gute Zusammenarbeit zwischen Behörden und Landwirtschaft. Die Schweinehalter fragen sich: "Hätte in diesem Fall nicht erst einmal eine Erinnerung gereicht, bevor Verwarngelder verhängt werden?
 
Die Abläufe für die Meldungen in die Antibiotikadatenbank seien für viele Landwirte noch keineswegs Routine. Es handele sich außerdem bei der staatlichen Datenbank nicht um ein selbsterklärendes System, so die ISN. Viele Tierhalter hätten fälschlicherweise gedacht, mit dem einmaligen Ausfüllen der Tierhalter-Versicherung sei alles erledigt gewesen.
 

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