Ab 2019 schafft Deutschland als einziges der in der Schweinehaltung führenden EU-Länder die betäubungslose Ferkelkastation zu einem festen Datum ab. Deutsche Schweinehalter und insbesondere Ferkelerzeuger sehen sich durch diese zusätzliche Auflage in ihrer Wettbewerbsfähigkeit geschwächt. Ein enormer Strukturwandel und ein deutlicher Anstieg der Ferkelimporte nach Deutschland werden befürchtet.
Deshalb hat der QS Fachbeirat Rind und Schwein die Anforderungen für QS-zertifizierte Betriebe noch einmal deutlich auch für ausländische Lieferanten formuliert.
16.500 ausländische Betriebe müssen Auflage erfüllen
Ab 2019 müssen auch die ausländischen Betriebe, die an QS teilnehmen, die QS-Anforderungen zur Ferkelkastration anwenden, um weiter das Siegel tragen zu dürfen, so QS-Geschäftsführer Dr. Hermann-Josef Nienhoff in einem Interview gegenüber dem Wochenblatt Westfalen-Lippe. Das heißt im Klartext, dass etwa 16.500 ausländische Schweinehalter ab 2019 die Ferkel ebenfalls nur mit Betäubung, Impfung oder gar nicht kastrieren dürfen. In Bezug auf die Verfahren verdeutlicht Nienhoff: Im QS-System sind alle Verfahren zur Vermeidung der betäubungslosen Kastration zulässig, die im Einklang mit dem deutschen Tierschutzgesetz stehen.
Fragen bleiben offen
Der Interessensverband Deutscher Schweinehalter (ISN) begrüßt das Vorhaben der QS. Es müsse aber genau hingesehen werden, wie dies umgesetzt wird, so die ISN. So mache die QS-Vorgabe beispielsweise nur dann Sinn, wenn auch die in den Niederlanden unter CO2-Betäubung kastrierten Ferkel nicht als QS-Ferkel anerkannt werden. Der Einsatz von CO2 bei der Kastration unter Betäubung ist sehr umstritten und in Deutschland nicht zugelassen, während das Verfahren in den Niederlanden offiziell anerkannt ist. Welche Mittel zur Betäubung eingesetzt werden dürfen, lässt QS derzeit jedoch offen.
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