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Update vom 26.5.2022 um 15:33 Uhr

Baden-Württemberg: Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest (ASP)

ASP-Betrieb-Freilandhaltung-Schweine-Schilder
am Donnerstag, 26.05.2022 - 08:59 (6 Kommentare)

Wie das Friedrich-Loeffler-Institut bestätigt, gibt es in Baden-Württemberg einen Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest in einer Hausschweinehaltung.

Der Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest ereignete sich in einem Schweinemastbetrieb mit Freilandhaltung im Kreis Emmendingen (Baden-Württemberg). Das geht aus dem Tierseucheninformationssystem des Friedrich-Loeffler-Insituts hervor.

Kerngebiet liegt um die Gemeinde Forchheim am Kaiserstuhl

Das Kerngebiet des Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest rund um die betroffene Schweinhaltung liegt laut Tierseucheninformationassystem rund um die Gemeinde Forchheim am Kaiserstuhl. Der Kreis Emmendingen liegt nur wenige Kilometer von Freiburg sowie von der französischen Grenze entfernt. Der ASP-Ausbruch in Baden-Württemberg ist der erste in Süddeutschland.

Was sagt das Landwirtschaftsministerium in Baden-Württemberg zum Ausbruch der ASP?

ASP-Restriktionszonen in Baden-Württemberg

Auch das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz des Landes Baden-Württemberg bestätigte zwischenzeitlich den Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest im Landkreis Emmendingen am 25. Mai. Auf einer Pressekonferenz am 26. Mai erklärte Landwirtschaftsminister Peter Hauk (CDU): " Wir sind gut vorbereitet, alle notwendigen Maßnahmen wurden umgehend ergriffen." Gefahr für die menschliche Gesundheit bestehe nicht, Schweinefleisch könne ohne Sorge verzehrt werden. Schweinehaltende Betriebe müssten dringend ihre Biosicherheitsmaßnahmen einhalten. Hauk erinnerte daran, dass es in Baden-Württemberg seit letztem Jahr ein Biosicherheitsprojektteam gebe, dass bei der Tierseuchenkasse angesiedelt sei, das auf Anforderung in die Schweinehaltungsbetriebe komme und die Biosicherheitsmaßnahmen kostenlos überprüfe sowie die Betriebe berate.

Auf was für einem Betrieb ist die ASP ausgebrochen?

ASP-Betrieb-Freilandhaltung-Schweine-Zaun

Beim von der Afrikanischen Schweinpest betroffenen Betrieb handelt es sich um einen Freiland-Schweinehalter. In dessen Mastschweinebestand seien zwischen dem 19. Mai und 25. Mai 16 von 35 Schweinen verendet. Zwei der verendeten Tiere wurden vom Chemischen und Veterinäruntersuchungsamt (CVUA) in Freiburg auf die Todesursache untersucht. Die Ergebnisse hätten einen ersten Hinweis auf ASP ergeben, den dann das Friedrich-Loeffler-Institut am Mittwochabend bestätigte. Daraufhin wurden die übrigen Tiere am Mittwochmorgen (25. Mai) durch Mitarbeiter des Landratsamts Emmendingen getötet, so das Landwirtschaftsministerium in Baden-Württemberg.

Wie kam die ASP auf den Betrieb?

Aktuell geht man im Landwirtschaftsministerium in Baden-Württemberg davon aus, dass die Afrikanische Schweinepest nicht über Wildschweine, sondern durch "menschliches Handeln" auf den Betrieb gekommen ist. Minister Hauk sagte: „Zur konkreten Eintragsursache können wir derzeit noch keine Angaben machen. Das MLR steht hierzu mit dem Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) in engem Austausch. Anfang kommender Woche wird das Epidemiologie-Team des FLI nach Baden-Württemberg kommen und die Behörden vor Ort bei den epidemiologischen Untersuchungen unterstützen. Zudem erhoffen wir von der Gensequenzierung des Erregers durch das FLI weiteren Aufschluss über dessen Herkunft."

Was sagt der von der ASP betroffene Schweinehalter?

ASP-Betrieb-Freilandhaltung-Schweine-Gummistiefel

Christian Lieher, Redakteur bei der Zeitschrift Pirsch, sprach vor Ort mit dem vom Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest betroffenen Tierhalter. Der Landwirt erklärte ihm gegenüber, dass zwei Tage vor Auftritt der ersten Symptome das Veterinäramt zu einer routinemäßigen Betriebskontrolle vor Ort gewesen sei und nichts zu bestanden gehabt hätte. Was die weiteren Schritte und Dekontaminierungsmaßnahmen angeht fühlt sich der Tierhalter etwas alleingelassen. So verstehe er nicht, warum die Wege rund um die Weide noch nicht abgesperrt seien. Rund um den Ausbruchsort der ASP gebe es viel Flugwild. Der Landwirt habe selbst erste Maßnahme ergriffen und zwei Schreckschussanlagen an den Zaun der Wiese aufgestellt. "Wir wollen verhindern, dass die Vögel kontaminiertes Stroh oder ähnliches raustragen." Den Schaden schätzt er auf 30.000 bis 40.000 €. Wer dafür aufkomme, sei ihm noch unbekannt.

Wie geht es jetzt in Baden-Württemberg weiter?

Um den von der Afrikanischen Schweinepest betroffenen Betrieb wurde eine Sperrzone mit einem Mindestradius von drei Kilometern und eine sich daran nach außen anschließende Überwachungszone mit einem äußeren Radius von mindestens zehn Kilometern eingerichtet. Diese Restriktionsgebiete erstrecken sich laut Landwirtschaftsministerium auf die Landkreise Emmendingen, Breisgau-Hochschwarzwald und den Ortenaukreis.

Was gilt in der ASP-Sperrzone und in der Restriktionszone?

Laut Landwirtschaftsministerium ist in der Sperrzone der Transport von Schweinen in bzw. aus den Betrieben verboten. Dies gelte unter anderem auch für Märkte mit Schweinen sowie jegliches Zusammenführen von Schweinen. Ebenfalls verboten sein das Verbringen von frischem Fleisch und Fleischerzeugnissen von Schweinen aus Schlachthöfen oder Wildverarbeitungsbetrieben. Tierische Nebenprodukte und Gülle, Mist und Einstreu von Schweinen dürfen ebenfalls nicht aus den Betrieben verbracht werden. Ausnahmen könne es nur unter strengen Auflagen geben. Betroffene Tierhalter könnten sich an das zuständige Landratsamt wenden. Hauk erklärte zudem: "Da es sich um einen Seuchenausbruch bei Hausschweinen handelt, gibt es keine Beschränkungen für pflanzliche Produkte, wie beispielsweise Futtermittel, Stroh oder andere landwirtschaftliche Produkte wie Rindfleisch, Obst und Gemüse. Diese dürfen weiterhin verbracht werden." Für die ASP-Überwachungszone gelten laut Ministerium grundsätzlich vergleichbare Bestimmungen. Es gebe jedoch im Einzelfall gewisse Erleichterungen.

Welche Rolle spielen Wildschweine beim ASP-Ausbruch in Baden-Württemberg?

Laut Minister Hauk müsse nun ein Monitoring klären, ob es sich um lokales Geschehen im Betrieb handele oder ob Wildschweine betroffen sein. Deshalb werde nun eine regelmäßige, planmäßige Fallwildsuche eingerichtet. Hauk erklärte: "Um die Suche schnell und effizient zu gestalten, setzen wir Zweier-Teams bestehend aus zwei Personen und einem geeigneten Hund ein, die das eingerichtete Suchgebiet systematisch nach möglichen Kadavern absuchen. Morgen werden ca. 20 Teams in Emmendingen die Suche beginnen. Flankiert werden die Suchteams außerhalb von Waldflächen durch Drohnen-Einsatzteams mit Wärmebild-Kameras." Die Suchteams würden laut Ministerium bisher nur in Baden-Württemberg ausgebildet und seien bereits in anderen von der Afrikanischen Schweinepest betroffenen Gebieten Deutschlands zum Einsatz gekommen.

Welche Aufgabe haben die Jäger in den betroffenen Landkreisen?

Um eine mögliche weitere Verbreitung der Afrikanischen Schweinepest zu verhindern, werden künftig alle in den Landkreisen Offenburg, Emmendingen und Breisgau-Hochschwarzwald erlegten und verunfallten Wildschweine serologisch untersucht. Den Jägern sollen dazu Probenkits zur Verfügung gestellt werden, die von den Chemischen und Veterinäruntersuchungsämtern ausgewertet werden.

Wie viele Hausschweine gibt es in der ASP-Sperrzone und in der Restriktionszone?

Laut baden-württembergischen Landwirtschaftsministerium gibt es in der ASP-Sperrzone zwei Betriebe mit insgesamt 316 Hausschweinen. In der Restriktionszone würden insgesamt 1020 Hausschweine gehalten.

Was bedeutet der ASP-Ausbruch für die Schweinehalter in Baden-Württemberg?

Landwirtschaftsminister Peter Hauk schilderte die Lage der schweinehaltenden Betriebe in Baden-Württemberg so: „Die Schweinhalter trifft es derzeit sehr hart. Verschiedene Maßnahmen haben dazu geführt, dass der Absatz von Schweinefleisch kontinuierlich zurückgeht. Deshalb appelliere ich an die Verbraucherinnen und Verbraucher aber vor allem auch an den Handel: unterstützen Sie die Schweinebäuerinnen und Schweinebauern und kaufen sie Schweinefleisch. Es gibt keinen Grund dies nicht zu tun.“

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