Investitionen auf Eis gelegt
Um die gesellschaftliche Forderung nach mehr Tierwohl zu erfüllen, sind in vielen Betrieben Um- und Neubauten von Ställen erforderlich. Die meisten Landwirte wollen auch investieren, zum Beispiel in neue Abferkelställe mit Bewegungsbuchten und mehr Platz für die Tiere, werden aber durch das Bau- und Planungsrecht, das Naturschutz- und Immissionsschutzgesetz sowie das Umweltverfahrensrecht ausgebremst. Zum Beispiel ist es nahezu unmöglich, in der Nähe von Naturschutzgebieten Ställe mit Ausläufen für die Tiere zu versehen, da hier die Grenze für den Stickstoffeintrag von maximal 0,3 kg je Hektar und Jahr eine kaum zu überwindende Hürde darstellt.
Schon kleine Änderungen und einfache Umbauten bestehender Anlagen führen auch ohne Erweiterung des Tierbestands zu einem Verlust des baurechtlichen Bestandsschutzes und erfordern neue aufwändige und langwierige Zulassungsverfahren. Viele Investitionen sind daher auf Eis gelegt. In Nordwestdeutschland, wie im Emsland und in der Grafschaft Bentheim, sind 80 bis 90 Prozent der schweinehaltenden Betriebe davon betroffen.
Zielkonflikt zwischen Tierwohl und Bau- und Umweltrecht beenden
Laut DBV-Generalsekretär Bernhard Krüsken dürfe es nicht sein, dass die vielen Initiativen für höhere Tierwohlstandards am Baurecht und an der restriktiven Genehmigungspraxis vieler Behörden scheitern. "Wir brauchen einen gesetztlich festgeschriebenen genehmigungsrechtlichen Vorrang für Investitionen in mehr Tierwohl", fordert Krüsken.
So sei die Politik jetzt aufgefordert, den bestehenden Zielkonflikt zwischen Tierwohl und Bau- und Umweltrecht schnell zu beenden. Eine ähnliche Blockadewirkung bestehe ebenso für Umbauten zur Emissionsminderung. Auch hier verhindere der Verlust des Bestandsschutzes praktikablen Emissions- und Umweltschutz.
Gutachten fordert Korrektur des Baurechts
In dem Gutachten der Vereinigung des Emsländischen Landvolks werden die einzelnen Rechtsvorschriften kritisch und detalliert analysiert. Laut Hauptgeschäftsführer Lambert Hurink sehe man dringenden Handlungsbedarf insbesondere für die landwirtschaftlichen Familienbetriebe, da sie aufgrund der rechtlichen Restriktionen die von Gesellschaft und Politik eingeforderte Entwicklung zu mehr Tierwohl nicht umsetzen können.
Das Gutachten plädiert zum Beispiel auch dafür, die Bewertungskriterien für den Biotop- und Habitatschutz nicht nachträglich zum KO-Kriterium zu machen. Das müsse in der TA-Luft umgesetzt werden. Letztlich fordert das Gutachten den Gesetzgeber zur Korrektur auf. Abhilfe schaffen könnte eine gemeinsame Verwaltungsvorschrift von Bund und Ländern.
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