Die oberste Jagdbehörde des Landes Brandenburg hat bestätigt, eine Ausnahmegenehmigung vom Jagdverbot mit Pfeil und Bogen auf Wildschweine erteilen zu wollen. Damit sollen die Schwarzwild-Bestände insbesondere in bewohnten Gebieten reduziert werden.
Nach dem Landesjagdgesetz ist eine solche Ausnahme möglich. Sobald der zuständige Jagdpächter (Jagdausübungsberechtigter) einen Antrag bei der obersten Jagdbehörde im Agrarministerium gestellt habe, soll die Jagd mit entsprechenden Auflagen genehmigt werden.
Jagd auf Wildschweine wissenschaftlich begleitet
Da dieses Vorgehen bisher in Deutschland einmalig ist, soll es wissenschaftlich begleitet werden. Zum einen, um so die tierschutzgerechte Anwendung von Pfeil und Bogen nachvollziehbar beurteilen zu können. Zum anderen geht es um die genauerer Beurteilung der Gefährdungswirkung durch die Pfeile sowie die Akzeptanz bei der Bevölkerung.
Vor allem soll aber der Erfolg dieser Jagdmethode bewertet werden. Ist es ein Vorteil, mit Pfeil und Bogen zu jagen oder reichen herkömmliche Methoden mit der Schusswaffe und mit Saufängen?
Die Wildökologische Forschungsstelle des Landeskompetenzzentrum Forst Eberswalde schreibt deshalb die wissenschaftliche Begleitung des Projekts aus.