Das Wildschwein sei am 30. Dezember bei Burgas geschossen worden, zwei Kilometer von der türkischen Grenze entfernt, teilte die Kommission laut Dow Jones News mit. Die Provinz Burgas werde deshalb zur "Hochrisikozone " erklärt. Aus dieser dürfen keine lebenden Tiere mehr ausgeführt werden, die an Maul- und Klauenseuche erkranken können, zum Beispiel Schweine, Rinder und Schafe.
Auch die Ausfuhr von Produkten, die aus diesen Arten hergestellt wurden, sowie ihrer Samen, Eier oder Embryos ist verboten. Die Nachbarprovinzen Yambol, Sliven, Shumen und Varna seien zu "Niedrigrisikozonen " erklärt worden, teilte die Kommission weiter mit. Von dort dürfen zwar noch Tierprodukte, aber kein lebendes Vieh mehr ausgeführt werden.
Handelsbeschränkungen
Ferner gelten im gesamten Gebiet die Vorgaben der entsprechenden EU-Richtlinie 2003/85/EC. Danach sind zum Beispiel die Jagd und die Fütterung wild lebender Tiere verboten und gewisse Kontrollen durch Veterinäre werden vorgeschrieben. Der Handel mit Tierprodukten, die vor Verhängung der Auflagen hergestellt worden sind, unterliegt bestimmten Auflagen.
Auflagenänderung geplant
Heute und morgen wollen sich Experten der EU-Staaten im ständigen Ausschuss für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit mit dem Thema beschäftigen und die Auflagen der Kommission gegebenenfalls ändern. (aiz)
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