Der Bundesrat hat der vom Bundeslandwirtschaftsministerium vorgelegten Ersten Verordnung zur Änderung handelsklassenrechtlicher Vorschriften nach Maßgabe von drei Änderungen zugestimmt, meldet Agra Europe. Dabei geht es um die Substitution des Begriffs "Schilder" durch "Etiketten" im Zusammenhang mit den Vorschriften zur Rinderschlachtkörper-Handelsklassenverordnung, die Korrektur einer Zeichnung in der Schweineschlachtkörper-Handelsklassenverordnung sowie um Vorgaben zur Aufbewahrungspflicht für Schlachtbetriebe im Rahmen der Fleischgesetz-Durchführungsverordnung.
Handelsklasse S wegen immer höheren Muskelfleischanteilen
Mit den Änderungen werden die Formeln zur Berechnung des Muskelfleischanteils der Schlachtkörper aktualisiert und die Verwendung weiterer Geräte zur Bestimmung dieses Anteils zugelassen. Auch dafür muss die nationale Verordnung geändert werden. Schließlich soll bei Schweinen eine Handelsklasse S eingeführt werden, um der züchterischen Entwicklung Rechnung zu tragen, die zu immer höheren Muskelfleischanteilen von Schlachtschweinen führt.
Die verschiedenen Verordnungen dienen der Durchführung der EU-Bestimmungen über die Klassifizierung von Schlachtkörpern von Rindern, Schweinen und Schafen sowie zur Feststellung der entsprechenden Preise. Die europäischen Durchführungsbestimmungen waren ursprünglich in vielen einzelnen Verordnungen enthalten und wurden zwischenzeitlich in einer einzigen Verordnung zusammengefasst. Entsprechend sind die nationalen Verordnungen anzupassen, so Agra Europe.
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