Trotz der Corona-Krise gehen die Vorbereitungen zum Ende der betäubungslosen Ferkelkastration weiter. Wie es während der Corona-Krise mit den Sachkundeschulungen zur Isofluran-Anwendung und der Zulassung der Narkosegeräte weitergeht, hat die Interessengemeinschaft der Schweinehalter Deutschlands e.V. (ISN) bei den verschiedenen Stellen nachgefragt. Schon jetzt stehe aber fest, dass es je nach Coronaverlauf in einigen Bundesländern mit vielen Ferkelerzeugern eng werden könnte, den gesamten Schulungsbedarf zu decken.
Voraussetzung für das Anwenden der Isofluran-Narkose durch Tierhalter bei der Kastration der Ferkel ist ein 12-stündiger Lehrgang mit bestandener schriftlicher und mündlicher Prüfung sowie eine Praxisphase mit praktischer Prüfung. Je nachdem wie viele Schweinehalter sich für den Weg der Isoflurannarkose bei der Kastration der Ferkel entscheiden, müssen also Schulungen im erheblichen Umfang angeboten werden. Die Sachkundelehrgänge müssen zuvor von den zuständigen Behörden beziehungsweise Ministerien in den Bundesländern anerkannt werden, wobei Voraussetzungen, Ablauf und der genaue Inhalt dieser Schulungen geprüft wird. Damit die Schulungen überhaupt laufen können, müssen auch entsprechende Gerätschaften geprüft, zertifiziert und zugelassen sein.
Vor dem Hintergrund der aktuellen Corona-Krise und mit Blick auf das Ende der betäubungslosen Kastration am Ende dieses Jahres stellt sich also die Frage: Ist das zeitlich alles noch zu schaffen?
ISN erfasst aktuellen Stand der Schulungen zur Isofluran-Anwendung
In den nordwestdeutschen Bundesländern laufen nach Angaben der ISN die Vorbereitungen auf Hochtouren. In Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein werden die Landwirtschaftskammern entsprechende Sachkundelehrgänge anbieten. Diese sollen – zumindest in wesentlichen Teilen – in den Lehr- und Versuchseinrichtungen der Kammern durchgeführt werden. Derzeit laufen die Feinabstimmungen hinsichtlich der Anerkennung der Lehrgänge. Eigentlich sollten die ersten Lehrgänge schon in diesen Wochen starten, aber Corona hat auch hier die Zeitpläne durcheinandergebracht.
In Bayern werden die Sachkundelehrgänge vom Landwirtschaftsministerium in Abstimmung mit dem Umweltministerium organisiert. Geplant ist es dort, die Schulungen in den staatlichen Lehr- und Versuchseinrichtungen in Schwarzenau, Kringell und Triesdorf durchzuführen.
Ähnlich läuft es in Baden-Württemberg. Unter anderem wird das Bildungs- und Wissenszentrum für Schweinehaltung in Boxberg Sachkundelehrgänge anbieten, aber auch weitere Landeseinrichtungen haben sich wohl auf den Weg gemacht. Auch hier hätte es eigentlich mit den Schulungen schon losgehen sollen, aber die Coronasituation und die noch ausstehende Zulassung der Geräte haben den Start verzögert und tun das auch noch weiterhin.
Auch in Sachsen geht es noch um die Feinabstimmung bzw. Anerkennung des Schulungskonzeptes. Hier ist es geplant, dass der Theorieteil im Lehrbetrieb des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie stattfinden soll, der Praxisteil dagegen in Praxisbetrieben. Es ist bereits für Mai ein erster Termin für den Theorieteil angesetzt, soweit die Corona-Situation nicht noch einen Strich durch die Rechnung macht.
Corona-Krise: Prüfung der Narkosegeräte verzögert
Noch seien die meisten Organisatoren optimistisch, dass die theoretischen und praktischen Teile der Lehrgänge sowie die Prüfungen im ausreichenden Umfang durchgeführt werden könnten. Allerdings müssten mindestens die ersten Geräte zunächst die Zertifizierung und das Zulassungsverfahren durchlaufen haben, bevor mit den Schulungen begonnen werden kann. Wenn die Corona-Krise noch längere Zeit keine Schulungen zulässt, könne es in Bundesländern mit vielen Ferkelerzeugern zeitlich knapp werden, den notwendigen Umfang an Schulungen bis zum Ende des Jahres umzusetzen, erklärt die ISN.
Nach Aussage der DLG sei der Test der Narkosegeräte im DLG-Testzentrum inzwischen weit fortgeschritten. Vier von fünf angemeldeten Geräten befänden sich aktuell in der Prüfung. Bei einem Gerät aus der Schweiz werde aufgrund von Verzögerungen bedingt durch das Coronavirus die Testphase bald beginnen. Wenn alles nach Plan läuft, rechnet die DLG mit den Ergebnissen und ersten Zertifizierungen ab Ende April.
Förderanträge für Isofluran-Geräte bis spätestens zum 1. Juli stellen
Wer sich als Ferkelerzeuger für die Anwendung der Isofluran-Narkose entscheidet, kann für die Geräteanschaffung eine Förderung von bis zu 60 Prozent und einem Maximalwert von 5.000 Euro beantragen. Bis Mitte März sind bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) knapp 1 400 Anträge auf Förderung der Anschaffung eines Narkosegeräts zur Ferkelkastration eingegangen. Das hat die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD-Bundestagsfraktion mitgeteilt. Die Regierung geht davon aus, dass der Marktanteil der Kastration unter Isoflurannarkose nach Inkrafttreten des Verbots der betäubungslosen Ferkelkastration mit Beginn des kommenden Jahres bei rund 50 Prozent liegen wird, während 30 Prozent auf Ebermast und 20 Prozent auf Immunokastration entfallen.
Das Antragsverfahren läuft zweistufig ab. In der ersten Antragsstufe wird die Teilnahme an der Fördermaßnahme beantragt. Antragsfrist ist für die erste Antragsstufe der 1. Juli 2020! In der zweiten Antragsstufe wird die Auszahlung der Zuwendung beantragt. Das muss bis zum 1. September 2020 geschehen.
Die Zusagen für die Förderung werden im Windhund-Verfahren vergeben. Je schneller ein Antrag eingereicht ist, desto höher sind die Chancen auf Förderung.
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