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+++ Stand 9. Februar 2021 +++

Sauenhaltung: Aus für Kastenstand, Gesetz in Kraft getreten

Bundesratsgebäude in Berlin
am Dienstag, 09.02.2021 - 07:44 (4 Kommentare)

Nach mehrjähriger Hängepartie hat der Bundesrat grünes Licht für eine Neuregelung der Sauenhaltung gegeben. Jetzt wurde die siebte Verordnung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung im Bundesgesetzblatt verkündet. Damit treten die Regelungen heute in Kraft.

Gestern wurden die Siebte und Achte Verordnung zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung im Bundesgesetzblatt verkündet. Wie das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) mitteilte, treten die neuen Regelungen ab heute, den 9. Februar 2020, in Kraft.

Damit sind ab heute auch die Übergangsfristen wirksam. Sie sollen laut BMEL den Sauenhaltern die nötige Planungssicherheit bieten, damit dies umstellen können.

Dem BMEL nach seien die neuen Regelungen ein großer Fortschritt für den Tierschutz in Deutschland, zugleich werde damit Rechts- und Planungssicherheit für die Tierhalter geschaffen.

Dies sind - zusammengefasst - die wesentlichen Änderungen:

  • Verbot der Kastenstandhaltung von Sauen im Deckzentrum nach einer Übergangszeit von 8 Jahren.
  • Mehr Platz für Sauen im Zeitraum nach dem Absetzen bis zur Besamung (mind. 5 m² je Sau) nach einer Übergangszeit von 8 Jahren.
  • max. fünf Tage Kastenstandhaltung von Sauen im Abferkelbereich zum Schutz der Ferkel nach einer Übergangszeit von 15 Jahren.

Stand 3. Juli 2020: Bundesrat beschließt Neuregelung der Sauenhaltung

Nach mehreren vergeblichen Anläufen und Kompromissvorschlägen zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung hat der Bundesrat am 3. Juli 2020 einem von Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und Niedersachsen vorgelegten Plenarantrag zugestimmt.

Er beruht im Wesentlichen auf einem Kompromissantrag von Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein (agrarheute berichtete). Damit besteht endlich Rechts- und Planungssicherheit für die Schweinehalter.

Lesen Sie auch den Kommentar von Martina Hungerkamp: Die Sau ist raus

Gruppenhaltung im Deckzentrum wird Pflicht

Ein wesentlicher Punkt ist der Ausstieg aus der Kastenstandhaltung im Deckzentrum. So müssen die Sauen künftig bereits ab dem Absetzen in der Gruppe gehalten werden. Hier ist den Tieren, zum Beispiel in einer Arena, 5 m2 uneingeschränkt nutzbare Mindestfläche pro Sau bereitzustellen, davon 1,3 m2 als Liegefläche. Dazu sind den Sauen in ausreichendem Umfang Rückzugsmöglichkeiten anzubieten. Fress-Liegebuchten werden hierfür nicht anerkannt.

Die Sauen dürfen nur noch während der Besamung selbst fixiert werden und müssen unverzüglich nach dem Belegen wieder in die Gruppenhaltung. Im Abferkelbereich dürfen die Sauen nur noch höchstens fünf Tage im Zeitpunkt um die Geburt in einem Kastenstand gehalten werden.

Bauantrag muss bereits nach fünf Jahren vorliegen

Nach der neuen Verordnung gilt für den Umbau des Deckzentrums eine 8-jährige Übergangsfrist – unter der Voraussetzung, dass die Sauen beim Ausstrecken im Kastenstand mit ihren Gliedmaßen nicht an bauliche Hindernisse anstoßen. Während dieser Zeit werden nur solche Kastenstände geduldet, deren Seitengitter so gebaut sind, dass die Sauen ihre Gliedmaßen durch die Gitter stecken können. Für die baulichen Veränderungen im Besamungsstall muss spätestens nach fünf Jahren ein Bauantrag vorliegen.

Für den Umbau des Abferkelbereichs besteht eine Übergangsfrist von 15 Jahren. Hier sind erhebliche Investitionen erforderlich, die kurzfristig von den Landwirten nicht zu stemmen sind und sich erheblich auf die Liquidität der Betriebe auswirken können.

Neue Anforderungen gelten auch für das Beschäftigungsmaterial der Sauen, das künftig organisch und faserreich sein muss. Diese gelten ersten sechs Monate nach Verkündung der neuen Haltungsverordnung, da die Betriebe hierfür Zeit benötigen, zum Beispiel für die Schaffung von Lagerkapazitäten.

Otte-Kinast: „Ein wichtiger Schritt für den Tierschutz“

Niedersachsens Agrarministerin Barbara Otte-Kinast zeigt sich nach der heutigen Entscheidung erleichtert, nach monatelangem Ringen endlich einen Kompromiss gefunden haben. „Es ist ein wichtiger Schritt für den Tierschutz, die Haltungsbedingungen für die Sauen tiergerecht anzupassen. Jetzt bekommen die Sauenhalter endlich Rechts- und Planungssicherheit.“

Die Neuregelungen seien allerdings für die Betriebe mit großen Herausforderungen verbunden. Es sei daher äußerst dringlich, für An- und Umbauten, die mehr Tierwohl für die Tiere bedeuten, schnell finanzielle Umsetzungshilfen zu schaffen. Dazu gehörten auch geeignete Fördermöglichkeiten, um die Landwirte dabei zu unterstützen. Das vom Bund angekündigte Investitionsförderungsprogramm über 300 Millionen Euro für Stallumbauten kann laut Otte-Kinast nur ein Baustein sein. Es müsse eine flankierende Unterstützung geleistet werden, um einen weiteren Ferkeltourismus aus dem Ausland vermeiden und die Sauenhaltung im Land zu behalten.

Kastenstand im Bundesrat: Das sind die Sorgen der Schweinehalter

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