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Gerichtsurteil

Nach Einstieg in Stall: Amtsgericht spricht 3 Tierrechtler frei

Ariwa-Aktivistin in Schweineanlage
am Dienstag, 27.09.2016 - 15:00 (Jetzt kommentieren)

Das Amtsgericht Haldensleben hat am Montag drei Tierrechtler von 'Animal Rights Watch' freigesprochen. Diese hatten sich 2013 Zutritt zu einer Schweineanlage in Sandbeiendorf verschafft und Videomaterial erstellt.

Der Prozess gegen drei Tierrechtler der Organisation Animal Rights Watch (ARIWA), die 2013 heimlich in der Schweinezucht und -mast Sandbeiendorf Videoaufnahmen angefertigt hatten, endete am Montag mit einem Freispruch nach §34 StGB "Rechtfertigender Notstand". Die Richterin des Amtsgerichts Haldensleben sah das Rechtsgut Tierschutz in der Anlage mit 63.000 Tieren in einer Art verletzt, die den begangenen Hausfriedensbruch der drei Aktivisten rechtfertigte.

Auf Nachfrage von agrarheute erklärte der Sprecher des Landgerichts Magdeburg die Verstöße gegen die Tierschutznutzungsverordnung wiegen nach Sicht des Gerichts in dem Fall schwerer als das Hausrecht. So wären in der Anlage die Kastenstände zu klein und die Spalten zu groß gewesen. Ferner habe es nicht ausreichend Beschäftigungsmaterial für die Tiere in den Buchten gegeben.

Die Tierschutzaktivisten hätten zudem nichts beschädigt und wären nicht in private Büros eingedrungen. Auch hätten sie Schutzkleidung getragen, wodurch keine Infektionsgefahr für die Tiere bestanden hätte.

 

Urteil ist Einzelfallentscheidung

"Auch wenn die Richterin betonte, dass es sich bei ihrem Urteil um eine Einzelfallentscheidung handelt, ist diese von großer Bedeutung für die aktuelle Debatte um die Aufnahmen aus den Ställen führender Agrarfunktionäre: Das heimliche Filmen und Veröffentlichen der qualvollen Bedingungen in der Tierproduktion ist nicht zwangsläufig illegal", kommentiert Erasmus Müller, einer der Angeklagten von Animal Rights Watch (ARIWA) das Urteil.

Animal Rights Watch (ARIWA) teilt die vor Gericht geäußerte Auffassung der Angeklagten, dass Anzeigen bei Veterinärbehörden höchstens dann verfolgt werden, wenn sie mit einer Veröffentlichung solchen Filmmaterials verbunden sind. Die Organisation setzt sich für einen bio-veganen Landbau ein.

Veröffentlichung von Bildmaterial häuft sich

In den letzten Tagen häuft sich die Veröffentlichung derartigen Bildmaterials aus Ställen. Der Landesbauernverband Sachsen-Anhalt schreibt dazu unter anderem: "Im Unterschied zu Tierschutzorganisationen verfolgt die Tierrechtsorganisation ARIWA das Ziel, das Halten von Tieren in Obhut des Menschen als Nutztier, Haustier oder Zootier komplett zu verhindern. Wir gehen davon aus, dass dem unkundigen Zuschauer zielgerichtet Eindrücke vermittelt werden sollen, die eine tierschutzwidrige Haltung nahelegen, und auch entsprechende Manipulationen, wie beispielsweise das zielgerichtete Ablegen eines toten Tieres, nicht auszuschließen sind."

Quelle: Material aus AbL, LBV Sachsen-Anhalt

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