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EU arbeitet an Lockerung des Eiweißverfütterungs-Verbots

am Donnerstag, 15.09.2011 - 14:43 (Jetzt kommentieren)

Brüssel - Eine Lockerung des strikten Verfütterungsverbots für tierische Eiweiße in der EU rückt offenbar näher.

Laut Dow Jones News beraten die EU-27 im zuständigen Ausschuss für die Lebensmittelkette und die Tiergesundheit über einen entsprechenden Verordnungsvorschlag. Die Abstimmung könnte schon im Oktober oder November erfolgen, habe es aus der EU-Kommission geheißen, meldet der Dienst.
 
Demnach hätten einige Mitgliedstaaten bereits signalisiert, dass sie einen schnellen Fortschritt in dieser Frage befürworteten. Verschiedene EU-Länder würden nach Angaben aus Brüsseler Diplomatenkreisen hingegen im Moment eine eher abwartende Haltung einnehmen, heißt es weiter.

Verlässliche Untersuchungsmethoden nötig

Laut Dow Jones News wird der Verordnungsvorschlag derzeit im deutschen Bundeslandwirtschaftsministerium kritisch geprüft. Demnach wäre eine Lockerung der bestehenden Regelung für Berlin nur dann akzeptabel, wenn verlässliche Untersuchungsmethoden existieren, mit denen das Vorhandensein tierischer Proteine in Futtermitteln zweifelsfrei nachgewiesen und zugleich festgestellt werden kann, von welcher Tierart diese stammen. Derartige Methoden seien nach Einschätzung von Experten allerdings frühestens Mitte 2012 ausgereift, äußerten Diplomaten weiter.

Keine tierischen Proteine für Wiederkäuer

Dem neuen Verordnungsvorschlag der EU-Kommission zufolge, soll das Verfütterungsverbot an Wiederkäuer aufrechterhalten bleiben, für Allesfresser soll es hingegen gelockert werden, wobei Kannibalismus weiterhin untersagt bleibt. Somit könnten aufbereitete tierische Eiweiße, die von Hühnern stammen, künftig an Schweine und Fische verfüttert werden und umgekehrt. Proteine von Wiederkäuern dürften demnach aber auch künftig nicht in die Futtermittelkette für Nutztiere gelangen.

Besondere Kennzeichnung

Ferner wäre die Verfütterung nur dann erlaubt, wenn sichergestellt ist, dass die Produktion, Lieferung und Verwendung von Proteinen verschiedener Tierarten strikt voneinander getrennt sind, sodass es zu keinen Verunreinigungen kommen kann. Voraussetzung ist ebenso das Vorhandensein spezieller Testmethoden, mit denen sich die Tierart, aus der das Tiermehl hergestellt wurde, auch im Nachhinein eindeutig bestimmen lässt. Darüber hinaus enthält der Verordnungsvorschlag besondere Kennzeichnungsvorschriften für diese Futtermittel: So ist anzuführen, von welcher Tierart die Proteine stammen und an welche Tiere sie verfüttert werden dürfen.

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