Kern der „Verordnung zur Durchführung der Betäubung mit Isofluran bei der Ferkelkastration durch sachkundige Personen" (Ferkelbetäubungssachkundeverordnung), die die Bundesregierung heute beschlossen hat, ist die Abschaffung des Tierarztvorbehalts für die Ferkelkastration unter Narkose mit dem Wirkstoff Isofluran. Die Vorschrift soll die rechtliche Grundlage schaffen, dass Landwirte von dieser Möglichkeit Gebrauch machen können. Die Verordnung wird dem Bundestag zugeleitet und soll laut Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) in der zweiten Jahreshälfte 2019 in Kraft treten.
Landwirte müssen Sachkunde für Isoflurannarkose nachweisen
Voraussetzung für die Durchführung der Kastration soll nach der vorliegenden Verordnung ein Sachkundenachweis sein. Dabei sollen in einem Lehrgang theoretische Kenntnisse und praktische Fähigkeiten erworben und durch Prüfungen nachgewiesen werden müssen.
Zur Teilnahme berechtigen sollen der Abschluss einer fachbezogenen Ausbildung sowie die einschlägige Berufserfahrung als Landwirt. Die entsprechenden Schulungseinrichtungen müssen von der zuständigen Behörde anerkannt sein.
Narkosegeräte müssen manipulationssicher sein
Die Durchführung der Kastration hat laut Verordnung „unter hygienischen Bedingungen, mit einer geeigneten chirurgischen Methode und geeigneten Instrumenten“ zu erfolgen. Anforderungen werden auch an die Narkosegeräte gestellt. Sie sollen vom Hersteller für die Verwendung bei der Ferkelkastration unter Isofluran bestimmt und ordnungsgemäß gewartet sein müssen sowie jede einzelne Verwendung manipulationssicher aufzeichnen.
Laut BMEL stehen Haushaltsmittel für die Unterstützung von Ferkelerzeugern zur Beschaffung von Narkosegeräten zur Verfügung. Die dazu erforderlichen Fördergrundsätze würden derzeit erarbeitet.