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Tierwohl

Ferkelkastration: Bundestag für Isoflurannarkose durch Landwirte

Isoflurannarkose-Ferkel
am Montag, 01.07.2019 - 09:56

Der Bundestag hat am letzen Freitag entschieden, dass Landwirte die Ferkelkastration mit Isoflurannarkose selbst durchführen dürfen.

Der Bundestag hat am vergangenen Freitag (28.6.) mit Koalitionsmehrheit für die Ferkelbetäubungssachkundeverordnung gestimmt. Danach dürfen Landwirte und andere sachkundige Personen die Ferkel selbst mit dem Narkosegas Isofluran betäuben. Bisher war dies nur Tierärzten vorbehalten.

Isoflurannarkose nur durch Landwirte wirtschaftlich

Aus wirtschaftlichen und logistischen Gründen sei die Narkose mit Isofluran für die Mehrheit der Betriebe nur möglich, wenn sie vom Landwirt selbst durchgeführt werde, denn es stünden für eine flächendeckende Anwendung nicht genügend Tierärzte zur Verfügung, heißt es in der Begründung.

Der Agrarsprecher der Unionsfraktion, Albert Stegemann, sprach von einem wichtigen Schritt auf dem Weg zum Ausstieg aus der betäubungslosen Ferkelkastration. Der Sachkundenachweis und die damit verbundene Ausnahme vom Tierarztvorbehalt bei der Isoflurannarkose stärkten die heimischen Sauenhalter und stellten ihnen eine weitere praxistaugliche Alternative zur Verfügung.

Ältere Narkosegeräte sollen weiter genutzt werden dürfen

Gegenüber dem Regierungsentwurf beschloss der Bundestag eine Änderung: Diese betrifft ältere Narkosegeräte, die schon in Betrieb sind und auch weiter genutzt werden dürfen. Voraussetzung dafür ist, dass „die sachkundige Person die Anzahl und Anwendungen des Narkosegerätes sowie das Datum der jeweiligen Anwendungen schriftlich oder elektronisch aufzeichnet“, was bei neuen Geräten automatisch erfolgt.

Von diesem Bestandsschutz dürften vor allem Neuland-Betriebe profitieren, da sie bereits jetzt die Isoflurannarkose anwenden.

Sachkunde muss durch Prüfungen nachgewiesen werden

Für die Kastration mit der Isoflurannarkose ist der Vorlage zufolge ein Sachkundenachweis vonnöten. Voraussetzungen dafür sind unter anderem die Vollendung des 18. Lebensjahres, eine Fachausbildung oder ein einschlägiges Studium oder eine mindestens zweijährige berufliche Erfahrung im Umgang mit Ferkeln. Für den Nachweis müssen ein theoretischer Lehrgang und eine Praxisphase unter Anleitung eines fachkundigen Tierarztes absolviert werden. Die gewonnenen theoretischen Kenntnisse und praktischen Fähigkeiten müssen durch Prüfungen nachgewiesen werden.

Gegenwärtig wird nach Angaben des Bundeslandwirtschaftsministeriums das entsprechende Schulungsmaterials erarbeitet. Es sei ein Modell- und Demonstrationsvorhaben beauftragt worden, dessen Ergebnisse im Herbst vorliegen sollen.

Bund stellt für Isofluranbetäubung über 20 Mio. Euro bereit

Für die Anschaffung von Narkosegeräten sind laut Angaben des Berliner Agrarressorts für 2019 rund 2 Mio. Euro an Bundesmitteln vorgesehen. Für 2020 gibt es eine Verpflichtungsermächtigung über 20 Mio. Euro.

Die vom Bundestag gebilligte Verordnung soll nach Regierungsangaben in der zweiten Jahreshälfte 2019 in Kraft treten. Sie muss zuvor aber noch vom Bundesrat beschlossen werden.

Mit Material von AgE