Walter Heidl fordert Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner in einem Schreiben auf, die lokale Betäubung durch den Tierarzt bei der Kastration von Ferkeln auch nach dem 31.12.2020 zu akzeptieren. Eine Reaktion aus dem Ministerium hat er noch nicht erhalten.
Der Präsident des Bayerischen Bauernverbands (BBV) beruft sich agrarheute gegenüber auf die Zwischenergebnisse im BMEL-Projekt zur Lokalanästhesie, die beim letzten Runden Tisch im Dezember 2019 in großer Runde vorgestellt wurden.
Demnach seien alle eingesetzten Lokalanästhetika (Procain, Lidocain, Mepivacain, Ropivacain) in der Lage, die Reizweiterleitung von Schmerzsignale in das Gehirn sicher zu unterbrechen. Die im Projekt vorgesehenen Folgeuntersuchungen konnten Corona-bedingt noch nicht stattfinden.
Heidl sieht bereits mit den Zwischenergebnissen die schmerzausschaltende Wirkung der lokalen Betäubung nachgewiesen. Im Sinne des Tierschutzes sollte daher sichergestellt werden, dass diese auch zukünftig durch den Tierarzt angewendet werden kann.
Negierung durch Veterinärämter könnte gerichtliche Klärung erfordern

Tierärzte sind laut Walter Heidl in der Lage, mit dem zugelassenen Wirkstoff Procain den Schmerz bei der Ferkelkastration auszuschalten. Damit sind derzeit und zukünftig die Bestimmungen sowohl des Arzneimittel- als auch des Tierschutzrechtes erfüllt.
Heidl zeigt sich überzeugt: An dieser Sachlage kommt auch das Bundeslandwirtschaftsministerium nicht vorbei. Falls die Veterinärämter die erwiesene Wirkung der Lokalanästhesie bestreiten sollten, könnte nach Auffassung des BBV-Präsidenten eine gerichtliche Klärung erforderlich sein.
Für Walter Heidl bietet die lokale Betäubung Vorteile in Hinblick auf Tierschutz und Praxistauglichkeit. International würde es sich immer mehr als das Betäubungsverfahren der Wahl bei der Kastration von Ferkeln durchsetzen. Deshalb müsse auch Deutschland diese weitere Lösung anerkennen.
Hier ist Ihre Meinung gefragt
Werden Sie Teil unserer Community und diskutieren Sie mit! Dazu benötigen Sie ein myDLV-Nutzerkonto.