Ab dem 01. Januar 2021 ist die betäubungslose Kastration von Ferkeln endgültig verboten. Betriebe können in Zukunft zwischen vier Verfahren entscheiden:
- (Jung-) ebermast
- Immunokastration
- Chirurgische Kastration unter Isoflurannarkose
- Injektionsnarkose (Ketamin und Azaperon)
Entscheidet sich der Betriebsleiter für die Injektionsnarkose, muss er folgende Dinge beachten:
- Der Ferkelerzeuger muss die Tiere während der Einschlaf- und Aufwachphase gut kontrollieren und auch den Gesundheitsstatus des Ferkels gut einschätzen.
- Er sollte darauf achten, dass die Ferkel zwischen 4- 7 Tagen alt sind und ein Mindestgewicht von 1 kg besitzen. Bei leichteren und kleineren Ferkeln ist die Gefahr des Auskühlens hoch.
- Landwirt und Tierarzt müssen die Betriebsabläufe an das Verfahren anpassen, um mögliche Schwachstellen zu optimieren. Vor allem gilt dies im Hinblick auf die lange Nachschlafphase die bis zu sechs Stunden andauern kann.
Injektionsnarkose: Tierarzt ist entscheidend
Bei dieser Kastrationsmethode ist eine gute Zusammenarbeit mit dem Tierarzt entscheidend. Nur er darf die Betäubungs- und Schmerzmittel verabreichen und muss während der gesamten Einschlaf- sowie Aufwachphase vor Ort sein. Die richtige Anwendung erfordert Sachkunde. Das Anästhetikum wird vorwiegend in den Muskel verabreicht, kann aber auch in die Ohrvene injiziert werden. Allerdings muss man auch beachten, dass dann eine weitere Person zum Fixieren benötigt wird. Dieser Mehraufwand verursacht zusätzliche Kosten für den Betrieb.
Die DLG hat zu dem Thema ein neues Merkblatt veröffentlicht, in dem alle wichtigen Informationen für die Anwender der Injektionsnarkose zusammengefasst sind.
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