In der Diskussion um die Tierschutznovelle zeichnet sich ab, dass das im Entwurf zum 1. Januar 2017 vorgesehene Verbot der betäubungslosen Ferkelkastration um ein Jahr nach hinten verschoben wird. Hier habe die Anhörung im Ernährungsausschuss gezeigt, dass praxistaugliche Alternativen kurzfristig nicht zur Verfügung stünden. Der agrarpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Franz-Josef Holzenkamp, und der tierschutzpolitische FDP-Sprecher, Hans-Michael Goldmann, äußerten sich am vergangenen Freitag zuversichtlich, dass sich beide in dieser Woche auf einen gemeinsamen Änderungsantrag verständigen können.
Darüber hinaus soll der Schenkelbrand beim Pferd nicht generell verboten werden, sondern unter bestimmten Voraussetzungen zur Kennzeichnung mit dem Chip zulässig bleiben. Offene Fragen gäbe es noch im Zusammenhang mit den geplanten betrieblichen Eigenkontrollen für Tierhalter. Nach dem Zeitplan der Koalition soll die Tierschutznovelle Anfang November im Bundestag beschlossen werden. Der zweite und entscheidende Durchgang im Bundesrat ist für den 14. Dezember vorgesehen.
Tieranzahl kein Kriterium für schlechte Haltung
Die Sachverständigenanhörung wurde von den Fraktionen wie gewohnt unterschiedlich interpretiert. Holzenkamp und der zuständige Berichterstatter der Union, Dietmar Stier, sehen sich sowohl in ihren Bedenken gegen eine konkrete zeitliche Festlegung auf den Ausstieg aus der betäubungslosen Ferkelkastration, als auch in ihrer Ablehnung für ein Verbot des Schenkelbrands bestätigt. Ausdrücklich begrüßt wurde von den Unionspolitkern die Aussage vom Präsidenten des Deutschen Tierschutzbundes, Thomas Schröder, dass die Anzahl der gehaltenen Tiere allein kein Kriterium für schlechtere Tierhaltungsbedingungen sei. Insgesamt habe die Anhörung auch gezeigt, dass hinsichtlich der Praktikabilität des Tierschutzes in der Tierhaltung noch viele Fragen geklärt werden müssten.
DBV: Ebermast ist keine Lösung
Der Deutsche Bauernverband (DBV) hatte in seiner Stellungnahme für die Anhörung des Bundestagernährungsausschusses bezweifelt, dass bis 2017 geeignete alternative Verfahren zur betäubungslosen Ferkelkastration zur Verfügung stehen werden. Gleichzeitig warnt der Verband vor einer alleinigen Ausrichtung auf die Ebermast. Die bisherigen Erfahrungen zeigten, dass dies zu unerwünschten Strukturwirkungen sowohl bei Landwirten als auch bei Schlachthöfen führen könne. Neben der Ebermast müssten daher praktikable und für den einzelnen Landwirt einfach umzusetzende Alternativen entwickelt werden, "die ökonomisch tragbar und am Markt akzeptiert sind", betonte der Bauernverband in seiner Stellungnahme. Die bisher bekannten Verfahren erfüllten diesen Anspruch nicht.
SPD will weitergehende Regelungen
Demgegenüber wies der tierschutzpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Heinz Paula, darauf hin, dass Fachexperten aus Forschung und Wissenschaft, der Landwirtschaft sowie der großen Tierschutzverbände in weiten Teilen den bisherigen Entwurf der Bundesregierung für ein neues Tierschutzgesetz kritisiert hätten. Paula kündigte Anträge seiner Fraktion für einen besseren Tierschutz an. Ziele seien vor allem Verbesserungen in der landwirtschaftlichen Intensivtierhaltung, eine bessere Information der Verbraucher, die Förderung der tierversuchsfreien Forschung und die Unterstützung des gesellschaftlichen Engagements für mehr Tierschutz.
Tierwohlkriterien definieren
Dass in Deutschland im Vergleich zu anderen EU-Ländern deutlich schärfere Tierschutzregeln gelten, stellte Prof. Steffen Hoy von der Universität Gießen fest. Er betonte, dass die Diskussionen um Tierwohlaspekte sehr emotional geführt würden, obwohl nicht klar sei, was darunter zu verstehen sei. Hoy nannte als wichtigste Tierwohlkriterien unter anderem eine niedrige Sterblichkeitsrate, geringe Erkrankungshäufigkeit, physiologische Kenngrößen wie die Herzfrequenz sowie das Verhalten der Tiere.
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