Das ist ein Artikel vom Top-Thema:

20 Mio. Euro für Tierschutz

Ferkelkastration: So beantragen Landwirte Geld für Narkosegeräte

Isoflurannarkose-Ferkel
am Freitag, 31.01.2020 - 12:00 (Jetzt kommentieren)

Heute tritt die Förderrichtlinie zur Anschaffung von Narkosegeräten zur Ferkelkastration in Kraft. Das Bundeslandwirtschaftsministerium stellt dazu 20 Mio. Euro zur Verfügung. So können Sie Fördermittel beantragen.

Die Ferkelkastration in Deutschland ist ab dem 1. Januar 2021 nur noch unter Betäubung erlaubt. Gefordert wird die volle Schmerzausschaltung, nicht nur eine Linderung. Die chirurgische Kastration ist eines der möglichen Verfahren, mit denen sichergestellt wird, dass kein Fleisch in den Handel kommt, das einen unangenehmen Geruch aufweist.

Die Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft, Julia Klöckner, hat dazu die „Verordnung zur Durchführung der Betäubung mit Isofluran bei der Ferkelkastration durch sachkundige Personen“ (FerkBetSachkV) erlassen. Die Verordnung ermöglicht es Landwirten oder anderen sachkundigen Personen, die Vollnarkose mit dem Tierarzneimittel Isofluran durchzuführen. Voraussetzung ist, dass die notwenige Sachkunde sowohl theoretisch als auch praktisch nachgewiesen wurde.

Anschaffung von Narkosegeräten wird gefördert

Das Bundeslandwirtschaftsministerium unterstützt die Landwirte außerdem mit der Richtlinie zur Förderung der Anschaffung von Narkosegeräten für die Ferkelkastration (Isoflurannarkose): Für 2020 stehen insgesamt 20 Millionen Euro zur Verfügung. Ab heute können die Landwirte diese Hilfe beantragen.

Gefördert werden nur solche Geräte, die im Hinblick auf Tierschutz, Anwendersicherheit und Umweltschutz zertifiziert sind. Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss im Wege der Anteilfinanzierung in Höhe von bis zu 60 Prozent der beihilfefähigen Ausgaben gewährt (Beihilfeintensität). Sie ist auf maximal 5.000 Euro je Sauenhalter begrenzt.

So beantragen Landwirte die Förderung

Landwirtschaftliche Betriebe können noch bis zum 1. Juli 2020 bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) Fördermittel beantragen. Anträge können online im elektronischen Antragssystem sowie schriftlich auf dem Postweg unter Verwendung der im Internet veröffentlichten Antragsformulare gestellt werden.

Formulare und Informationen sind unter www.ble.de/ferkelnarkose verfügbar.

Mit Material von BMEL

Kommentare

agrarheute.comKommentare werden geladen. Bitte kurz warten...