In einem weiteren Runden Tisch zum Thema Ferkelkastration hat Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner noch einmal mit dem Handel und Landwirte gesprochen.
Dabei hat sie sehr deutlich gemacht, dass es keine weitere Stichtagsverschiebung geben wird. Ende 2018 hatte das Parlament beschlossen, die Übergangsfrist für die betäubungslose Ferkelkastration bis Ende 2020 zu verlängern. Laut der Ministerin bestehe kein Verhandlungsspielraum und auch keine Mehrheit im Parlament. Der Stichtag stehe fest.
Außerdem gilt die Schmerzausschaltung. Die Schmerzlinderung ist aus Tierschutzgründen kein durch das Gesetz abgedeckter Weg.
Klöckner fordert Wirtschaft auf, Alternativen zu nutzen
Bundesministerin Julia Klöckner verdeutlichte in dem Branchengespräch, dass es zur betäubungslosen Ferkelkastration drei rechtskonforme Alternativen gebe:
- die Jungebermast,
- die Impfung gegen Ebergeruch und
- die Kastration unter Vollnarkose.
Julia Klöckner fordert die Wirtschaft auf, diese bestehenden Alternativen zur betäubungslosen Ferkelkastration zu nutzen. Bis zum Inkrafttreten des Verbots der betäubungslosen Ferkelkastration bliebe noch ein gutes halbes Jahr. Es liege in der Verantwortung der Wirtschaft, dass die verbleibende Zeit von Tierhaltern, Fleischwirtschaft und Handel effektiv genutzt werde, um die Alternativen in der Praxis anzuwenden.
Vierter Weg nicht gesetzeskonform
Der so genannten vierte Weg ist nach aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen nicht gesetzeskonform. Bundesministerin Julia Klöckner hat auch noch einmal klargemacht, dass die lokale Betäubung – im Gegensatz zur Vollnarkose mit Isofluran – nach derzeitigem Erkenntnisstand keine wirksame Schmerzausschaltung bewirkt.
Das zeigen Zwischenergebnisse der vom Bundesministerium geförderten wissenschaftlichen Studie am wachen Ferkel. Die effektive Schmerzausschaltung ist aber ab dem 1. Januar 2021 zwingende gesetzliche Voraussetzung.
Ausnahmen im Hinblick auf eine Aussetzung des Tierschutzgesetzes (Anwendung von Lokalanästhetika durch den Tierarzt, bis wissenschaftliche Studien abgeschlossen sind), die teilweise gefordert werden, sieht das Gesetz nicht vor.
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