Seit 2006 gelten für Schweine haltende Betriebe in Deutschland die Regelungen der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung. Gestern lief eine der letzten Übergangsfristen für Altgebäude aus. Hierbei handelt es sich um das Platzangebot in der Ferkelaufzucht.
Mindestfläche von 0,35 Quadratmetern
Absatzferkeln über 20 kg muss laut der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung eine Mindestfläche von 0,35 m² zur Verfügung stehen. Für Altgebäude reichten bis vor kurzem aus gesetzlicher Sicht 0,30 m² je Ferkel.
In den unteren Gewichtsklassen über 5 bis 10 kg sowie über 10 bis 20 kg gelten weiterhin die Vorgaben von 0,15 bzw. 0,20 m² je Aufzuchtferkel.
Schnelle Übergangslösungen
Falls die neuen Platzvorgaben noch nicht erfüllt werden, raten die Experten des Interessensverbands ISN dringend dazu, schnell zu reagieren und kurzfristig ausreichend Platz zu schaffen. Ansonsten bestehe ein Verstoß gegen die Tierschutzbestimmungen.
- die Anpachtung eines Flatdecks von einem Berufskollegen
- oder Anpassungen im Aufstallungsmanagment (u.a. dichtere Aufstallung zu Beginn der Ferkelaufzucht – bei Einhaltung aller gesetzlicher Vorgaben)
- oder Anpassungen im Verkaufsmanagement (u.a. früherer Verkauf von Ferkeln in Absprache mit dem Mäster bzw. Abnehmer)
- Anpassung des Sauenbestandes
- je nach örtlichen und betrieblichen Rahmenbedingungen eine Betriebserweiterung
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