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Ferkeltötung: MV weist Vorwürfe des BUND zurück

am Donnerstag, 09.01.2014 - 15:04 (Jetzt kommentieren)

Schwerin - Das mecklenburg-vorpommersche Agrarministerium weist die Vorwürfe des BUND als falsch zurück, wonach es sich nicht zum Thema Ferkeltötung geäußert habe.

Im Zuge der Präsentation seiner Studie über den Hormoneinsatz in der Sauenhaltung Anfang dieser Woche hatte der BUND dem Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz in Mecklenburg-Vorpommern vorgeworfen, es habe sich nicht zu den Vorwürfen rund um das Thema Ferkeltötung geäußert. Das Ministerium wies diese Behauptung als sachlich falsch zurück.
 
Das Ministerium hatte tatsächlich bereits am 20. Dezember 2013 eine Pressemitteilung herausgegeben, in der es die Ergebnisse der Untersuchungen von Ferkelobduktionen vorstellte und darauf hinwies, dass die untersuchten Ferkel stark untergewichtig waren (sie wogen zwischen 430 und 650 Gramm, das optimale Gewicht liegt zwischen 1,6 und 1,7 Kilo) und an den Folgen eines Kopfschlages gestorben seien. Diese Ergebnisse seien auch der ermittelnden Staatsanwaltschaft zur Verfügung gestellt worden. Diese habe sie nun zu bewerten, heißt es aus dem Ministerium von Till Backhaus.
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Tierärzte: 'Euthanasieren auf Ausnahmen beschränken'

Laut Professor Theodor Mantel dem Präsidenten der Bundestierärztekammer, dem die Redaktion von "Report Mainz" zur Begutachtung Bilder von der umstrittenen Ferkeltötung vorgelegt hatte, sagte dazu: "Das Euthanasieren von Ferkeln sollte nicht die Norm sein, sondern sollte sich auf Ausnahmen beschränken. Wenn, dann muss es in einer Art und Weise geschehen, die den Anforderungen Rechnung trägt", sagte Mantel. "Maßnahmen, wie mit einem Hartholz einmal und zielgenau auf den Kopf zu schlagen, wäre dann eine geeignete Maßnahme." Die Tiere einfach auf den Boden zu hauen oder an die Kante einer Box, lehnte er hingegen ab.

Tierschutzrecht erlaubt Kopfschlag für Tiere bis 5 Kilo

Das Tierschutzrecht lässt für Schweine als Tötungs- und Betäubungsverfahren u.a. den Kopfschlag bis 5 Kilo Körpergewicht außerhalb von Schlachtbetrieben zu, wenn der Kopfschlag und die Entblutung von der gleichen Person durchgeführt werden, meldet das mecklenburg-vorpommersche Agrarministerium weiter. Bei Anwendung eines Kopfschlages ist die Tötung z. B. durch anschließende Entblutung oder durch eine andere geeignete Tötungsmethode wie Genickbruch herbeizuführen. Für das Töten überzähliger Ferkel (d. h. es werden mehr Ferkel geboren, als die Sau Zitzen hat), ist grundsätzlich kein vernünftiger Grund erkennbar. Dies war jedoch nicht Teil der vom Ministerium durchgeführten Untersuchungen sondern ist Gegenstand der gesonderten staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen.
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Niedersachsen: Verdacht auf Verstoß gegen Tierschutz

Das niedersächsische Landwirtschaftsministerium hatte ebenfalls bereits im Dezember mitgeteilt, dass das dortige Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) mehrere tote Ferkel aus dem betreffenden Betrieb untersucht hatte. Vorläufige Befunde des LAVES deuteten auf eine tierschutzwidrige Tötung der Ferkel hin, die teils schwere Verletzungen aufwiesen. Daraufhin begann die Staatsanwaltschaft Oldenburg zu prüfen, ob ein Anfangsverdacht auf Verstoß gegen das Tierschutzgesetz vorliege.

Bauernverband warnt vor Pauschal-Verurteilung

Der Deutsche Bauernverband äußerte sich ebenfalls zu den Vorwürfen und warnte vor einem Pauschal-Urteil gegen die Schweinemast-Branche. Mögliche Verstöße gegen den Tierschutz in Einzelfällen seien nicht akzeptabel, sagte Verbandssprecher Michael Lohse. Ebenso schädigten aber allgemeine Vorwürfe den Ruf und das Image rechtschaffener Sauenhalter.

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