Liebe Kolleginnen und Kollegen, letztens traf ich einen Kollegen, Mäster wie ich, mit einem ähnlichen Betriebskonzept: geringe Flächenausstattung, Futterzukauf und teilweise Abgabe von Gülle an Ackerbaubetriebe. Er meint ganz aufgeregt: „Ich glaube, die wollen das ernsthaft durchziehen, ohne Rücksicht auf Verluste!“ Gemeint hat er die Einigung zwischen dem Landwirtschaftsministerium und dem Umweltministerium auf Bundesebene zur geplanten Verschärfung der Düngeverordnung (DüV) in den roten Gebieten.
Diese Verschärfung trifft besonders Schweinehalter mit Wintergetreide und Mais oder Zuckerrüben in der Fruchtfolge. Diese Betriebe waren es nach der Verschärfung der DüV 2017 gewohnt, im Herbst die angebaute Zwischenfrucht mit Gülle zu düngen. Das soll künftig nicht mehr möglich sein. Gülle könnte nur noch im Frühjahr ausgebracht werden. Das würde eine De-facto-Lagerkapazität von zehn Monaten bedeuten.
Verschärfung erschwert Abgabe von Gülle
Die wenigsten Betriebe können dies vorweisen. Und aktuell eine Güllegrube zu bauen, ist alles andere als einfach. Bei mir in der Gegend ist es üblich, Gülle ab Grube für 0 Euro pro Kubikmeter abzugeben. Ist die Entfernung zum Aufnehmer etwas weiter, trägt der Tierhalter in der Regel die Transportkosten.
Aber die Abgabe von Gülle wird mit der Verschärfung sicherlich nicht einfacher werden. Gar nicht ausmalen will ich mir, wie zukünftig die Abgabe von Gülle in den Veredelungszentren Nordwestdeutschlands vonstatten gehen soll. Aber genau das ist es, was wir brauchen: die gleichmäßige Verteilung von Gülle und Gärresten und nicht den punktuellen Einsatz.
Früher suchte die Politik eher nach einem Kompromiss, der ökonomisch und ökologisch vertretbar war. Heute habe ich den Eindruck, es geht überhaupt nicht mehr um den Erhalt der heimischen Landwirtschaft. Fakten sind nichts mehr wert; es wird auf die gehört, die am lautesten schreien.