Am Waldrand entlang, im hinteren Teil der Weide, toben 30, 40 Ferkel durch das hohe Gras – wortwörtlich im Schweinsgalopp. Die vordere Hälfte der 8 ha großen Fläche ist hingegen komplett umgewühlt. Hier stehen die Muttersauen von Heinz-Dieter Lödden und seinem Sohn Janek.
Insgesamt halten Löddens auf ihrem Betrieb in Nordhorn (Niedersachsen) 850 Sauen. Während der zweiten Hälfte der Trächtigkeit, der Abferkelung und der gesamten Säugezeit von 40 Tagen stehen die Tiere draußen.
In der Freilandhaltung hat jede Sau ein Areal von rund 400 m² mit Weidehütte (1,45 m x 2,80 m) für sich. Es ist mit einer stromführenden Litze eingezäunt. 100 Hütten stehen auf dieser Weide. Drei Flächen dieser Größe gibt es.
Havarieplan gegen ASP
Dort suhlen sich einige Sauen gerade. Andere liegen zufrieden im Matsch und genießen die Sonnenstrahlen oder säugen ihre Ferkel. Ein schönes Bild, aber wie lange noch? „Die Afrikanische Schweinepest (ASP) bedroht uns sehr“, sagt Heinz-Dieter Lödden. Nicht wenige fordern vorsorglich ein Verbot der Freilandhaltung von Schweinen.
Der Sauenhalter versteht die Sorge seiner Berufskollegen. Deshalb – und um seinen Vermarktungsvorteil zu halten – haben er und sein Sohn sich schon vor rund drei Jahren Gedanken gemacht, wie sie in dem Fall verfahren, dass in ihrer Region die ASP ausbricht. In Absprache mit dem zuständigen Veterinäramt entwickelten sie einen Havarieplan mit vier Stufen für ihren Hof. Je nach Gefahrenlage, also Entfernung der Seuche, würde der Betrieb Lödden zusammen mit dem zuständigen Veterinäramt die beschriebenen zusätzlichen Maßnahmen in vier Stufen einleiten:
- Stufe 1: Tägliche Kontrolle der gesamten Zaunanlage und starkes Bejagen der Wildschweine durch die eingebundene Jägerschaft. Sämtlicher Besuchsverkehr ist auf ein absolutes Minimum beschränkt.
- Stufe 2: Umweiden der Sauen auf hofnahe Flächen und Sperrung der Anliegerstraße für den Durchgangsverkehr.
- Stufe 3: Bau einer zusätzlichen äußeren Zaunanlage und Aufstellen von Durchfahrwannen zur Desinfektion aller Fahrzeuge. Einleiten weiterer Maßnahmen wie Sperrung der Durchfahrtsstraße für jeglichen Verkehr, Maschinen und Traktoren für die Außenwirtschaft bleiben außerhalb des äußeren Zauns.
- Stufe 4: Nach Absprache mit der Biokontrollstelle und dem LAVES bezüglich des Biostatus bei Überbelegung: Aufstallen der Wartesauen im Wartestall.