Am Freitag, dem 03. Juli, wurde vom Bundesrat das „Aus“ des Kastenstands im Besamungsstall endgültig beschlossen. Die nächsten acht Jahre gelten als Übergangszeit, in der die nötigen Umbauten in den Ställen erfolgen sollen. Vor allem auch im Hinblick auf die umfangreichen Investitionskosten für Um- und Neubauten ist die Zukunft ungewiss. Denn für Sauenhalter kommen weitere Investitionen für mehr Tierwohl hinzu.
Ab dem 01. Januar 2021 ist zum Beispiel auch die betäubungslose Kastration für Ferkel verboten. Doch auch hier ist die Umstellung auf die verschiedenen Verfahren mit Mehrkosten verbunden. Die Isofluran-Narkosegeräte werden zwar zu 50 Prozent gefördert, jedoch verpflichtet sich der Sauenhalter mit dem Förderungsantrag dazu das Gerät fünf Jahre zu nutzen.
Ja zum Tierwohl, aber es braucht Gewissheit
Laut Bundesrat soll es ein „umfangreiches Konjunkturprogramm“ geben und die Baugenehmigungsverfahren sollen beschleunigt werden. Doch was bedeutet der neue Beschluss für unsere Landwirte und wie beurteilen sie die Entscheidung im Hinblick auf zukünftige Betriebsentscheidungen? Chance oder Untergang-das sagen unsere Schweinehalter.
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