Der Landwirt möchte nördlich von Oberbaldingen eine Anlage zur Schweineaufzucht mit 1.362 Sauenplätzen und 5.544 Ferkelplätzen, Güllebehältern, verschiedenen Silos, einem Technikgebäude und einem Gastank errichten und hat die Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung beantragt, erklärt der VGH.
Die Stadt Bad Dürrheim hat darauf eine baurechtliche Veränderungssperre verhängt. Der Antragsteller hält die Veränderungssperre für rechtswidrig und beantragte beim VGH, sie für unwirksam zu erklären. Diesen Antrag hat der VGH mit dem verkündeten Urteil abgewiesen.
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