Eine umstrittene Schweinemastanlage in Haßleben (Uckermark) ist bauplanungsrechtlich unzulässig. Zu diesem Urteil kam das Verwaltungsgericht Potsdam am Montag. In der geplanten Anlage sollen knapp 40.000 Schweine gemästet werden. Damit war die Klage von Umweltaktivisten und Tierschützern gegen das Landesumweltamt erfolgreich.
BUND und AbL begrüßen die Entscheidung
Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft zeigen sich erfreut über die Entscheidung. Die AbL fordert zudem die Bundesregierung auf, baurechtliche Vorgaben gegen agrarindustrielle Bauvorhaben zu erlassen.
Hintergrund zum Bauvorhaben
Die Behörde hatte die Anlage im Jahr 2013 genehmigt. Ein niederländischer Unternehmer wollte in Harßleben eigentliche eine Mastanlage für 80.000 Schweine bauen - genehmigt wurden allerdings nur rund 37.000 Plätze. Dagegen legten Umwelt- und Tierschutzverbände jedoch Widerspruch ein, der von der Behörde abgelehnt wurde. Den Gegnern der Anlage ist auch diese Zahl zu hoch. Sie befürchten schädliche Auswirkungen auf die Umwelt, zum Beispiel auf den Kuhzer See.
Am Montag verhandelte das Gericht nun die Fragen, ob die Öffentlichkeit bei dem Bauvorhaben ausreichend beteiligt wurde oder ob eigentlich ein Bebauungsplan nötig gewesen wäre. Ihre endgültige Entscheidung kündeten die Richter für Dienstag an. Beendet sein wird der Streit vermutlich nicht: Landesumweltamt und Investor haben bereits angekündigt, Berufung einlegen zu wollen.
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