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Gericht: Straathof darf wieder Schweine halten

am Montag, 20.04.2015 - 12:12 (Jetzt kommentieren)

Für das Oberverwaltungsgericht in Sachsen-Anhalt reichen die Vorwürfe gegen Schweinezüchter Adrianus Straathof nicht für ein Tierhaltungsverbot aus. Das Verbot wurde vorläufig außer Vollzug gesetzt.

Das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt hat das bundesweit geltende Tierhaltungsverbot gegen den niederländischen Schweinezüchter Adrianus Straathof am 17. April vorläufig außer Vollzug gesetzt. Zur Begründung hat das Oberverwaltungsgericht ausgeführt, dass sich nach derzeitigem Sachstand nicht sicher beurteilen lässt, ob sich das Tierhaltungsverbot in dem Klageverfahren als rechtmäßig erweisen wird. Jedenfalls lägen die Voraussetzungen für eine sofortige Vollziehung des Berufsverbotes nicht vor.
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Oberverwaltungsgericht: Tierhaltungsverbot nicht gerechtfertigt

Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sei die sofortige Vollziehung eines Berufsverbotes nur unter strengen Voraussetzungen zum Schutz wichtiger Gemeinschaftsgüter und unter strenger Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes statthaft.  Vielmehr müsse die Fortsetzung der Berufstätigkeit schon vor Rechtskraft des Hauptsacheverfahrens konkrete Gefahren für wichtige Gemeinschaftsgüter befürchten lassen. Solche konkreten Gefahren hat das Oberverwaltungsgericht nicht feststellen können. Straathof hatte im Dezember vergangenen Jahres bundesweit in allen Unternehmen für die Dauer des Hauptsacheverfahrens seine Funktion als Geschäftsführer aufgegeben. Zudem hat das Oberverwaltungsgericht den Umstand berücksichtigt, dass die Behörden anderer Bundesländer im Rahmen der Kontrollen der Betriebe bislang keine so schwerwiegenden tierschutzrechtlichen Verstöße festgestellt haben, welche aus Sicht dieser Behörden eine so gravierende Maßnahme wie ein Tierhaltungsverbot rechtfertigen könnten.
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