Greenpeace hat von Juristen überprüfen lassen, ob die konventionelle Mastschweinehaltung in Deutschland, wie sie die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung vorschreibt, mit dem Tierschutzgesetz vereinbar ist.
Heraus kam ein 62-seitiges Rechtsgutachten. Es wurde erstellt von Rechtsanwältin Davina Bruhn, Vorstandsmitglied der Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht e.V. (DJGT), und Dr. Ulrich Wollenteit, der schon mehrfach Rechtsgutachten für Greenpeace erstellt hat.
Gutachten: Nutztierhaltungsverordnung verstößt gegen Tierschutzgesetz
Paragraph 2 des Tierschutzgesetzes besagt, dass Tiere gemäß ihren Bedürfnissen ernährt, gepflegt und untergebracht werden müssen. Eine Einschränkung der Bewegung dürfe weiterhin nicht zu Schmerzen oder Leiden führen. Diese Punkte würden laut Gutachten in der Nutztierhaltungsverordnung nicht berücksichtigt.
Die Ergebnisse des Gutachtens:
- Die derzeit zulässige Haltungsform verstößt gegen das Tierschutzgesetz.
- Eine Verschärfung der Haltungsbedingungen durch das BMEL ist zwingend erforderlich.
- Es gibt keine verfassungsrechtlichen Einwände gegen eine Verschärfung.
Greenpeace fordert Verschärfung der Nutztierhaltungsverordnung
Freiwillige Tierwohl-Initiativen sind für Bruhns keine Alternativen, weil sowohl die Initiative Tierwohl als auch das staatliche Tierwohllabel keine signifikanten Verbesserungen der Haltungsbedingungen beinhalten würden. Sie würde vielmehr gegen das Tierschutzgesetz sowie gegen Art. 20a des Grundgesetzes verstoßen, wonach der Staat die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere schützt.
Greenpeace fordert auf Basis des Gutachtens, dass Bundeslandwirtschaftsminister Schmidt die Nutztierhaltungsverordnung verschärft. Ansonsten soll eine Normenkontrollklage eingereicht werden. Eine Normenkontrollklage vor dem Bundesverfassungsgericht kann nur die Bundesregierung selbst, eine Landesregierung oder ein Viertel der Mitglieder des Bundestages anstreben. Deshalb ist Greenpeace nun mit Landesregierungen im Gespräch. Eine Verbandsklage sei auf Bundesebene nicht möglich.
Anonyme Stallvideos als Beweis
Bei der Pressekonferenz, die Greenpeace zur Veröffentlichung des Gutachtens am 3. Mai veranstaltete, wurden entsprechende Bilder gezeigt, die "anonym zu Verfügung gestellt" wurde, wie Stephanie Töwe-Rimkeit, Greenpeace-Expertin für Landwirtschaft, sagte. Diese Bilder seien in acht Betrieben mit hoher Viehdichte entstanden. Töwe-Rimkeit hält diese Bilder auch auf Nachfrage nicht für Einzelfälle. Sie zeigten den Alltag und bewiesen ein systemisches Problem der Nutztierhaltung.
Wir haben erste Reaktionen von Vertretern der Landwirte und Schweinehalter zusammengefasst.
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