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Grundrechte für Ferkel: Absurde Forderung von PETA abgelehnt

Ferkel-Abferkelbucht
am Donnerstag, 10.06.2021 - 11:28 (Jetzt kommentieren)

Die Tierschutzorganisation PETA ist mit einer Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert. Sie will aber weiter dafür kämpfen, dass Tiere Grundrechte bekommen. Eine absurde Forderung.

Die wenigen Schweinehalter, die wir in Deutschland noch haben, bewegen sich immer weiter in Richtung mehr Tierwohl in den Ställen. Zum Beispiel kastrieren sie Ferkel nicht mehr ohne vorherige Schmerzausschaltung. Sie tun viel dafür, die gesellschaftlichen Wünsche zu erfüllen. Auch wenn das nicht immer leicht ist, Stichwort Wirtschaftlichkeit und Nachfrage am Markt.

Einigen, wenigen, lauten und extremen Gruppen reicht das nicht. Ob aus tiefster innerer Überzeugung oder eher, um Spendengelder zu generieren, sei dahingestellt.

Ferkel als Beschwerdeführer

Jetzt hat zumindest die Vernunft gesiegt: PETA hatte im vergangenen Jahr beim Bundesverfassungsgericht eine Verfassungsbeschwerde eingereicht. Diese sollte darlegen, dass die Fristverlängerung zur betäubungslosen Ferkelkastration sowie die ab 2020 zugelassene Betäubung der Ferkel durch Landwirte verfassungswidrig sei.

Das Besondere: Als Rechtspersonen führte PETA die männlichen Ferkel mit auf, die damit formal und inhaltlich als Beschwerdeführer fungieren sollten.

Damit würden die Schweine selbst ihr Grundrecht auf Schmerzfreiheit einfordern – und so den Weg dafür ebnen, dass auch andere Tiere ihre Grundrechte mithilfe menschlicher Vertreter, wie beispielsweise PETA, einfordern könnten.

Bundesverfassungsgericht lehnt Beschwerde von PETA ab

Offensichtlich finde nicht nur ich das absurd. Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde nämlich ohne Begründung abgelehnt. Laut des Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) verfahren die Richter so meist, wenn sie eine Beschwerde für völlig abwegig halten – oder wenn sie die Entwicklung weiter beobachten wollen, bevor sie sich äußern.

Die Tierrechtsaktivisten wollen sich damit aber nicht zufriedengeben. Sie starteten eine Onlinepetition, mit der die Bundestagsfraktionen und Bundesjustizministerin Christine Lambrecht aufgefordert werden sollen, eine Charta der Grundrechte für Tiere auszuarbeiten und in das Grundgesetz aufzunehmen.

Wie sinnvoll sind Grundrechte für Tiere?

Bisher sind solche Grundrecht für Tiere weder in Deutschland noch in anderen Staaten anerkannt. Und das ist richtig. Tierschutz als Staatsziel im Grundgesetz, das macht in jedem Fall Sinn. Wir müssen dafür Sorge tragen, dass es den Tieren, egal ob Heim-, Nutz- oder Wildtier, gut geht.

Aber Grundrechte? Der Bauerverband Schleswig-Holstein hat das mal – etwas überspitzt – so eingeordnet: Man frage sich ohnehin, wie PETA dieses Recht auf die Natur übertragen wolle, ohne in wesentliche Naturgesetze (Jäger-Beute-Beziehung) eingreifen zu wollen. Und wenn sie es nicht wollen, dann sei laut Bauerverband die Frage erlaubt, welches Rechtsempfinden PETA hat, indem es Wildtiere rechtlich diskriminiert.

Ich schließe mich dem Bauerverband Schleswig-Holstein and: Gut, dass das Recht vom Staat gesprochen wird und nicht von NGOs mit ganz eigenen Absichten.

Mit Material von RND, Bauerverband Schleswig-Holstein

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