Zur Verbesserung des Wohlbefindens der Schweine schreibt die Richtlinie 2008/120/EG des Rates vor, dass
Sauen während eines Teils ihrer Trächtigkeit in Gruppen und nicht in Einzelbuchten zu halten sind, meldet der Zentralverband der Deutschen Schweineproduktion (ZDS).
Nach einer 12-jährigen Übergangsfrist trat die entsprechende Bestimmung am 1. Januar 2013 in Kraft. Nachdem sie neun Mitgliedstaaten im Februar 2013 eine formelle Aufforderung zur Einhaltung der Rechtsvorschriften hatte zukommen lassen, hat die Kommission Ende vergangener Woche vier dieser Mitgliedstaaten, die die Anforderungen bezüglich der Gruppenhaltung von Sauen gemäß der Richtlinie immer noch nicht vollständig umgesetzt haben, eine mit Gründen versehene Stellungnahme übersandt: Belgien, Zypern, Griechenland und Frankreich.
Sollten diese Staaten ihren Verpflichtungen gemäß dem EU-Recht nicht innerhalb von zwei Monaten nachkommen, kann die Kommission beschließen, Klage vor dem Gerichtshof der Europäischen Union zu erheben
- Gruppenhaltung: Umstellung fast abgeschlossen (Dez. 2013)...
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