Noch bis zum 14. Juli 2021 können Tierhalter ihre Bestandsdaten und die Verwendung von Antibiotika im Betrieb an die staatliche HIT-Antibiotikadatenbank melden. Ausschlaggebend ist hierfür das erste Halbjahr des Jahres, also der Zeitraum vom 1. Januar bis 30. Juni 2021.
Neben der Antibiotikamenge müssen zusätzlich sämtliche Tierbewegungen und Tierbestände der vergangenen sechs Monate übermittelt werden. Darunter zählen zum Beispiel:
- Zukäufe
- Verkäufe
- Verluste
- Ferkel, die in die Ferkelaufzucht eingestallt wurden
- In die Mast versetzte Tiere
Antibiotikadatenbank: Landwirt bleibt verantwortlich
Wer keinen Dritten für die Eingabe der Arzneimittel-Abgabe- und Anwendungsbelege (AuA-Belege) beauftragt hat, muss die Daten bis zum 14. Juli selbst eingeben und übermitteln.
Auch wenn der Tierhalter die Eingabe abgibt, bleibt er verantwortlich für die vollständige, korrekte und fristgerechte Mitteilung an die Antibiotikadatenbank.
Zusätzlich zu Betriebsdaten und Antibiotikamenge müssen Landwirte jedes halbe Jahr erneut eine Tierhaltungsversicherung an die Regionalbehörde versenden. Mit diesem Schrieb versichert der Tierhalter, dass er bei der Behandlung der Tiere nicht von den Vorgaben des Tieraztes abgewichen ist.
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