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Höhere Auflagen für Auslauf- und Freilandschweine

am Dienstag, 06.05.2014 - 13:00 (Jetzt kommentieren)

Die Schweinehaltungshygieneverordnung soll auch als Frühwarnsystem beim Auftreten gefährlicher Tierseuchen dienen. Nun wurden die Verordnung bei Auslauf- und Freilandschweinen angepasst.

Dies teilt die Interessengemeinschaft der Schweinehalter Deutschlands (ISN) mit. Eine Auswertung der Schweinepestausbrüche des letzten Jahrzehnts habe gezeigt, dass nur in einigen Fällen eine Grenzwertüberschreitung des Kriteriums "vermehrte Todesfälle" festgestellt wurde, der Grenzwert also zu hoch angesetzt war.
 
Das Schweinepestgeschehen bei Wildschweinen in einigen Regionen Deutschlands in den letzten Jahren habe gezeigt, dass Auslaufhaltungen (neben Freilandhaltungen) besonders gefährdet sind. Da Auslaufhaltungen im Vergleich zu Freilandhaltungen in der Regel auch ein Stallgebäude besitzen, wird für Auslaufhaltungen lediglich eine Anzeigepflicht gegenüber der zuständigen Behörde vorgesehen
  • Auslaufhaltungen: Anzeigepflicht geplant (Nov 2013)
Wie die ISN weiter schreibt, wurde die Verordnung in Bezug auf den Katalog der zu untersuchenden Tierseuchen bei Auslauf- und Freilandhaltungen bei Überschreitung der Auslöseschwelle erweitert. Neben der Abklärung einer Infektion mit dem Schweinepestvirus ist nun auch eine Untersuchung auf Brucellose und Aujeszkysche Krankheit vorgeschrieben.

Mehrkosten

Für Betriebe mit Auslaufhaltung ergeben sich zukünftig Mehrkosten dadurch, dass eine Anzeige bei der zuständigen Behörde erforderlich ist. Betriebe mit Freilandhaltung müssen künftig sicherstellen, dass
  • Futter und Einstreu vor Wildschweinen sicher geschützt ist
  • die Schweine im Rahmen des Auslaufes nicht mit Schweinen anderer Betriebe sowie mit Wildschweinen in Kontakt kommen.

 

Die neue Schweinehaltungshygieneverordnung vom 1. April 2014 können Sie hier herunterladen...

Hofreport: Konradhof setzt auf Freilandhaltung

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