Das sächsische Landwirtschaftsministerium hat in einem Schreiben an den Geflügelwirtschaftsverband, den Landesbauernverband, die Veterinärbehörden, an die Tierärztekammer und an den Landesverband der praktizierenden Tierärzte auf die strikte Einhaltung von Hygiene-Verordnungen und anderen Empfehlungen zu Biosicherheitsmaßnahmen hingewiesen.
Wie das Ministerium mitteilte, wachse mit der sich ausbreitenden neuen Grippe das Risiko, dass diese auf Betriebe der Schweine- und Geflügelhaltung übergreife. Um das Übertragen der Influenza A/H1N1 vom Menschen auf Tierbestände zu verhindern, empfiehlt das Ministerium, möglichst auf Menschenansammlungen im Betrieb zu verzichten.
Kein Zutritt von unbefugten Personen
Vor allem sollten keine unbefugten Personen Zutritt zu den Tierhaltungen erhalten. Darüber hinaus sollte geprüft werden, ob sich die Beschäftigten gegen die neue Grippe impfen lassen sollten. In der Tierhaltung tätige Personen, bei denen das neue Virus nachgewiesen wurde, sollen in jedem Fall den Kontakt zu den Tieren meiden. Bei der Influenza A/H1N1, auch oft als "Schweinegrippe" bezeichnet, handelt es sich um die Ausbreitung einer Virusinfektion des Menschen mit einer neuen Variante von Grippeviren. Der Erreger wird von Mensch zu Mensch übertragen und ist hauptsächlich beim Menschen nachgewiesen worden.
Allerdings wurde jetzt aus Chile gemeldet, dass das pandemische Influenza A/H1N1-Virus auch bei Puten nachgewiesen worden ist. (pd)
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