Bei allen zugelassenen Betrieben erfolgt nun im nächsten Schritt das Erstaudit, das die ordnungsgemäße Umsetzung der angemeldeten Kriterien innerhalb des vom Landwirt angegebenen Zeitraumes überprüft. Mit bestandenem Audit und freigegebenem Prüfbericht erhält der Tierhalter einen Auszahlungsanspruch über eine Laufzeit von drei Jahren. Innerhalb dieser drei Jahre gewährleisten regelmäßige, unangekündigte Folgeaudits die kontinuierliche Einhaltung der Kriterien.
Die Höhe der Bonusansprüche ergibt sich aus den ausgewählten Wahlpflicht- und Wahlkriterien in Kombination mit den Pflichtkriterien.
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