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Initiative Tierwohl: Registrierung läuft nur noch heute

am Montag, 27.04.2015 - 20:07 (Jetzt kommentieren)

Am morgigen Dienstag endet die erste Registrierungsphase der Initiative Tierwohl für schweinehaltende Landwirte. Lesen Sie hier, was zu beachten ist.

Von 1. bis 28. April können sich interessierte Schweinehalter zur Teilnahme an der "Initiative Tierwohl" registrieren. Dafür muss der Tierhalter einen von der Initiative zugelassenen landwirtschaftlichen Bündler beauftragen, die Registrierung für seinen Betrieb vorzunehmen. Auf der Website der Initiative Tierwohl finden Interessierte eine Liste aller zugelassenen Bündler.

Wer zuerst kommt...

Die Entscheidung, welche Betriebe zunächst teilnehmen können, hängt von zwei wesentlichen Faktoren ab. So werden vorerst nur Betriebe berücksichtigt, die die angegebenen Kriterien in einem Zeitraum bis zum 30. September 2015 erfüllen. Nach Beendigung der ersten Registrierungsphase wird dann geprüft, ob das Fondsvolumen ausreicht, um alle registrierten Betriebe für die Initiative Tierwohl zuzulassen. Anfang Mai werden schließlich die interessierten Tierhalter informiert, ob sie zur Auditierung zugelassen sind.

1. Schritt: Erstaudit

Nach Zulassung des Tierhalters beauftragt der Bündler die unabhängige Kontrolle durch eine zugelassene Zertifizierungsstelle. Diese prüft im Rahmen eines Erstaudits bei jedem teilnehmenden Landwirt die ordnungsgemäße Umsetzung der ausgewählten Kriterien.
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2. Schritt: Auszahlung

Je nach umgesetzten Kriterien erhalten die Landwirte ein Teilnahmeentgelt, das sich aus einem pauschalen Grundbetrag und einer kriterienabhängigen Vergütung zusammensetzt. Über das Erstaudit hinaus stellen regelmäßige, unangekündigte Folgeaudits die kontinuierliche Einhaltung der Kriterien sicher. Die Auszahlung erfolgt pro Tier. Dabei liegt der Mindestbetrag bei 3 Euro, der Höchstbeitrag bei 9 Euro je Tier.

Verpflichtende Tierwohl-Kriterien

  • Teilnahme am Antibiotikamonitoring
  • Teilnahme am indexierten Schlachtbefunddatenprogramm, sobald es fertiggestellt ist.
  • Durchführung eines Stallklimacheck ein Mal pro Jahr
  • Durchführung eines Tränkewassercheck ein Mal pro Jahr
  • Tageslicht: Jedes Abteil muss Tageslichteinfall haben. Die lichtdurchlässige Außenfläche muss im Durchschnitt des Betriebes mindestens 1,5 Prozent der Abteil-Grundflächen betragen. Für das einzelne Abteil ist eine Unterschreitung der lichtdurchlässigen Fläche von maximal 20 Prozent zulässig.
  • Der Schweinehalter ist zudem verpflichtet, zumindest eines der folgenden Kriterien zu erfüllen: Mehr Platzangebot oder einen ständigen Zugang zu Raufutter zusätzlich zum Futter. Beim Platz-Kriterium sind 10 Prozent mehr Fläche abhängig vom Gewicht des Tieres gefordert. 
Mehr zu den Teilnahme-Kriterien der Initiative lesen Sie hier...

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