Die Entscheidung, welche Betriebe zunächst teilnehmen können, hängt von zwei wesentlichen Faktoren ab. So werden vorerst nur Betriebe berücksichtigt, die die angegebenen Kriterien in einem Zeitraum bis zum 30. September 2015 erfüllen. Nach Beendigung der ersten Registrierungsphase wird dann geprüft, ob das Fondsvolumen ausreicht, um alle registrierten Betriebe für die
Initiative Tierwohl zuzulassen. Anfang Mai werden schließlich die interessierten Tierhalter informiert, ob sie zur Auditierung zugelassen sind.
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