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Ferkelkastration

Isofluran-Narkose: Arbeitsschutz bei der Ferkelkastration

Ferkel im Ferkelnest
am Montag, 15.06.2020 - 08:42 (Jetzt kommentieren)

Ab dem 1. Januar 2021 ist das betäubungslose Kastrieren nicht mehr zulässig. Prüfen Sie jetzt, welche Alternative - auch aus Gründen des Arbeitsschutzes - für Ihren Betrieb in Frage kommt.

Mittlerweile hat die DLG drei Geräte von drei Herstellern für die Isofluran-Narkose zur Ferkelkastration zertifiziert wurden. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) erließ  dazu die "Verordnung zur Durchführung der Betäubung mit Isofluran bei der Ferkelkastration durch sachkundige Personen" (FerkBetSachkV). Die Isofluran-Narkose kann also genutzt werden. 

Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) warnt dennoch vor einer unkritischen Anwendung. Auf betroffene Ferkelerzeuger komme mit der Isoflurannarkose eine zusätzliche Gesundheitsgefährdung zu, erklärt die SVLFG. Viele der Landwirte äußerten sich dazu besorgt. 

STOP-Prinzip für mehr Arbeitssicherheit bei der Ferkelkastration

In den Sachkundeschulungen werde das Thema Arbeits- und Gesundheitsschutz nicht ausreichend thematisiert. Dennoch müssen bei der Kastration durch den Landwirt Maßnahmen getroffen werden, die die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz gewährleisten. Zudem müsse eine angemessene Überwachung der gesamten Verfahrenstechnik sichergestellt werden. Diese Maßnahmen sind laut SVLFG im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz zu ermitteln. 

Im Arbeitsschutz gelte die Rangfolge der Schutzmaßnahmen nach dem STOP-Prinzip:

  • Substitution (Verzicht auf die Kastration oder Wahl einer Methode ohne Einsatz eines Gefahrstoffes)
  • Technische/bauliche Maßnahmen
  • Organisatorische einschließlich hygienischer Maßnahmen
  • Persönliche Schutzmaßnahmen und -ausrüstungen
Mit Material von www.svlfg.de

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