Die Initiative Tierwohl e. V. (ITW) reagiert auf die aktuell schwierige Marktsituation, in der nicht alle ITW-Tiere vermarktet werden können. Sie will die Schweinemäster unterstützen, indem diese ihre Teilnahme an der ITW vorübergehend aussetzen können. Dazu müssen sie sich nicht komplett abmelden.
Bis zu 8 Monate Pause von der ITW möglich
In dieser Phase, in der die Schweinemäster die Teilnahme ruhen lassen, dürfen sie die ITW-Anforderungen aussetzen. Für die Tierhalter bietet das Pausieren außerdem den Vorteil, dass keine ITW-Audits stattfinden. Der Stall muss aber nicht leer stehen.
Der Betrieb hat in dieser Zeit zwar keine ITW-Lieferberechtigung, kann seine Tiere aber weiterhin mästen, und zum Beispiel als QS-Tiere – bei entsprechender Zulassung im QS-System – vermarkten. In Abstimmung mit der ITW dürfe diese Pause aber nicht länger als bis zum 31. August 2023 andauern.
Pause mit ITW-Bestätigungsaudit absichern
Der Zeitraum wird vorab vom Tierhalter definiert und über den Bündler an die ITW kommuniziert. Von der ITW-Geschäftsstelle wird dann eine entsprechende Sperre in der Tierwohldatenbank hinterlegt. Bei Wiederaufnahme der Teilnahme muss ein neues Programmaudit durchgeführt werden.
Besteht jedoch Unsicherheit, ob die Teilnahme nach der Pause fortgesetzt werden soll, empfiehlt die ITW die bisherige Teilnahme über ein zusätzliches Bestätigungsaudit vor der Pause abzusichern.
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