1. Aktuelle Tierbestände an die HI-Tier melden
Als Tierhalter müssen Sie der zuständigen Behörde bis zum 14.01.2023 die Anzahl der am 1. Januar gehaltenen Schweine über die HIT-Datenbank (HI-Tier) melden. Das gilt zusätzlich zu den regelmäßig anstehenden Meldungen gemäß der Viehverkehrsverordnung.
Wo das geht? Direkt online bei HI-Tier, schriftlich per Meldebogen oder mit dem HITMELDER der ISW unter www.hitmelder.de.
Achtung bei mehreren Standorten beziehungsweise HIT-Nummern: Sie müssen für jede Nummer eine separate Meldung abgeben. Verstreicht die Frist, ist ein Ordnungsgeld fällig.
2. Neu: Auch Sauenhalter müssen seit dem 1. Januar 2023 Antibiotikaeinsatz erfassen und melden.
Neu geregelt ist das staatliche Antibiotikamonitoring bei Nutztieren. Neben den Mastbetrieben müssen seit Jahresbeginn auch die Sauenhalter den Antibiotikaeinsatz genau erfassen. Für die halbjährliche Meldung der Verbräuche an die Antibiotikadatenbank sind seit diesem Jahr die Hoftierärzte verantwortlich.
Wichtig ist auch die Tierhalterversicherung. Tierhalter sind verpflichtet, sie alle sechs Monate erneut zu versenden.
3. Tierzahl auch der Tierseuchenkasse mitteilen
Darüber hinaus sind Sie als Tierhalter dazu verpflichtet, ihren konkreten Tierbestand an die Tierseuchenkasse zu melden. Der Stichtag (meist um den 1. Januar) und die Fristen sind je Bundesland unterschiedlich.
Sie können die Meldung schriftlich mit der Bestandsmeldekarte oder auf der Homepage der für Sie zuständigen Tierseuchenkasse durchführen.
Bei Bestandsveränderungen im laufenden Jahr beziehungsweise bei Betriebsneugründungen müssen Sie Zugänge innerhalb der vorgeschriebenen Frist nachmelden. Alternativ können Tierhalter die Stichtagsmeldung zusammen mit dem Jahreshöchstbestand melden.
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