Das japanische Landwirtschaftsministerium ergreift Maßnahmen für den Fall, dass die afrikanische Schweinepest (ASP) im Land festgestellt wird. So soll das Keulen von Schweinen als Prävention gegen die tödliche Tierseuche zugelassen werden. Das Ministerium wird dazu im kommenden Jahr einen Gesetzentwurf zur Überarbeitung des Gesetzes über die Bekämpfung von Infektionskrankheiten bei Haustieren vorlegen. Derzeit erlaubt das Gesetz bereits die präventive Tötung zur Bekämpfung der Maul- und Klauenseuche.
Die ASP sei deutlich infektiöser als die Klassische Schweinepest und es gäbe keine effektive Behandlung. Deshalb sieht das Landwirtschaftsministerium in der präventive Schlachtung beziehungsweise Keulung von nicht-infizierten Schweinen in Betrieben, die im Umkreis von mehreren Kilometern zu ASP-Fällen liegen, den einzigen Weg, um eine Epidemie zu verhindern.
Der Gesetzesentwurf zielt zudem darauf ab, die Autorität der Regierung in Sachen ASP-Prävention zu stärken und im Ernstfall schneller handeln zu können. Zum Beispiel würde es der Zentralregierung ermöglichen, Präfekturen dazu zu verpflichten, Schweinehaltungsbetrieben mit mangelhaften Hygienemaßnahmen Anweisungen oder Anordnungen zu erteilen.
Hier ist Ihre Meinung gefragt
Werden Sie Teil unserer Community und diskutieren Sie mit! Dazu benötigen Sie ein myDLV-Nutzerkonto.