Liebe Kolleginnen und Kollegen, 2030 werden – laut (positiver) Markteinschätzungen – 30 Prozent der Schweine in Deutschland in Haltungsform 3 und 4 gehalten und vermarktet. Damit diese Markteinschätzung auch wirklich erreicht wird, braucht es aber erstens das Kaufinteresse des Verbrauchers, zweitens das positive Zutun des Lebensmitteleinzelhandels und drittens eine Unterstützung – auch finanziell – vonseiten der Ministerien aus Bund und Ländern.
Genau hier hakt es! Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir und die bayerische Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber loben in Pressekonferenzen zwar immer ihr eigenes Tierwohlkonzept, schließen aber von vornherein mehr als die Hälfte der umbauwilligen Schweinehalter aus. Schweinehalter, die ihre Tierhaltung in gewerbliche Betriebe oder „Gesellschaften nach § 51a Bewertungsgesetz“ gegliedert haben, bewirtschaften in der Regel kein Ackerland.
Somit sind diese Betriebe von vornherein von der Agrarinvestitionsförderung in Bayern und anderen Bundesländern ausgeschlossen.
Förderung für Mehr Tierwohl schließt zu viele umbauwillige Schweinehalter aus
Auch eine 2-Großvieheinheiten-(GV)-Grenze pro Hektar ist für eine Tierwohlförderung völlig fehl am Platz. Eine Flächenbindung der Tierhaltung ist über die aktuelle Düngeverordnung und die Verbringungsverordnung für Wirtschaftsdünger mehr als abgedeckt.
Minister Özdemir hat zumindest eine Antragsberechtigung im Betriebsverbund mit Ackerbaubetrieben in Aussicht gestellt. Um Sie mal direkt zu adressieren, Herr Özdemir und Frau Kaniber: Je mehr bürokratische Hürden Sie bei einer finanziellen Förderung aufbauen, desto weniger Betriebe bauen tierwohlgerechter um und desto weniger Tierwohl wird in der Schweinehaltung umgesetzt werden.
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