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Sauenhaltung

Kastenstand: Agrarministerkonferenz diskutiert Verordnungsentwurf

Sauen im Kastenstand
am Montag, 08.04.2019 - 10:05

Auf der Agrarministerkonferenz vom 10. bis 12. April 2019 in Landau steht neben der Ferkelkastration auch das Thema Kastenstand zur Debatte. Diskutiert werden soll ein Verordnungsentwurf zur Haltung von Sauen im Kastenstand.

Nachdem es in den letzten Monaten eher still um das Thema Kastenstand war, kommt jetzt scheinbar Bewegung in die Sache. So steht auf der Agrarministerkonferenz (AMK) in dieser Woche neben der Ferkelkastration (Referentenentwurf einer „Verordnung zur Durchführung der Narkose mit Isofloran bei der Ferkelkastration durch sachkundige Personen") auch der Punkt „Haltung von Sauen im Kastenstand und Abferkelbereich – Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung" auf der Tagesordnung.

Kastenstandlängen von 2,20 m nicht praxisgerecht

Den Stein ins Rollen gebracht hat im November 2016 ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (Magdeburger Urteil), nachdem Sauen im Kastenstand ihre Gliedmaßen ungehindert ausstrecken können, ohne die danebenliegende Sau zu berühren. In der Folge wurde ein Eckpunktepapier erarbeitet und nach längerem Stlllstand auf dessen Grundlage jetzt vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) ein Verordnungsentwurf erstellt, der auf der AMK von den Agrarministern der Länder diskutiert werden soll.

Bereits das Eckpunktepapier hat unter Sauenhaltern und ihren Interessenvertretern für erhebliche Kritik gesorgt. So bezeichnet zum Beispiel die Bauförderung Landwirtschaft (BfL) in einem gemeinsamen Posititonspapier mit Interessensverbänden von Schweinehaltern aus Sachsen-Anhalt, Thüringen und Sachsen sowie des Bundesverbands der praktzierenden Tierärzte (BpT) die geforderten Standbreiten und -längen als nicht praxisgerecht (agrarheute hat darüber berichtet).

Breiten von bis zu 90 cm würden Verletzungen und Verschmutzungen der Sauen fördern. Standlängen von 2,20 m hätten erhebliche Investitionen für Umbauten beziehungsweise eine erhebliche Reduzierung des Sauenbestand zur Folge. Vor allem für kleine und mittlere Sauenbetriebe wäre das ein Signal, das Handtuch zu werfen. In der Schweiz zum Beispiel, einem Vorreiter in Sachen Tierschutz, wird nur eine Standlänge von 1,90 m gefordert.

Übergangsfristen von 15 Jahren zu kurz

Ein weiterer Knackpunkt des Eckpunktepapiers beziehungsweise des Verordnungsentwurfs dürften die Übergangsfristen sein. Eine Frist von 15 Jahren, wie  es das BMEL vorgibt, wird von den Schweinehaltern als zu kurz kritisiert, da die Ställe umfassend umgebaut werden müssten.

Es bleibt abzuwarten, wie sich die Länder zum Verordnungsentwurf äußern. Fakt ist, dass es noch viel Diskussionsbedarf gibt und auch die Verbändeanhörung wird noch für reichlich Zündstoff sorgen. Für die Sauenhalter bleibt zu hoffen, dass einige der geforderten Punkte noch entschärft werden.