Ist es nur ein Sturm im Wasserglas oder könnte es möglicherweise weitreichendere Folgen haben? Egal, wie das Ganze letztlich ausgehen mag: Was am 3. Juli im Bundesrat bei der Abstimmung zur novellierten Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung passiert ist, ist nicht nur ärgerlich – es ist schlicht Schluderei.
Wie agrarheute aufgedeckt hat und vom Bundeslandwirtschaftsministerium bestätigt wurde, ist die Größe der Abferkelbucht nicht in die neue Verordnung aufgenommen worden. Dabei hatten sich die Länder im Vorfeld eigentlich längst auf die im Verordnungsentwurf des Bundeslandwirtschaftsministeriums (BMEL) geforderten 6,5 Quadratmeter geeignet.
Haltungsverordnung: Länder sind nicht ihrer Verantwortung gerecht geworden
Wahrscheinlich war es nur ein Versehen im Wirrwarr der zahlreichen Änderungsanträge zur Verordnung, über die der Bundesrat an diesem Tag entscheiden musste. Doch kann es dafür eine Entschuldigung geben? Bei einer so wegweisenden Verordnung, die die bisherige Sauenhaltung nahezu auf den Kopf stellt und bei vielen Betrieben Existenzängste schürt, darf es solche Fehler nicht geben! Hier sind Länder nicht ihrer Verantwortung gerecht geworden.
Das Fatale daran: Es hat schon mehrere Jahre gedauert, bis die Politik als Reaktion auf das Magdeburger Kastenstand-Urteil überhaupt erst einen Änderungsentwurf zu den neuen Haltungsvorgaben vorgelegt hat. Dann ging es über Monate im Bundesrat hin und her, bis mit heißer Nadel Anfang Juli eine Entscheidung getroffen wurde und es damit endlich die erhoffte Planungs- und Rechtssicherheit für die Sauenhalter gab – wenn auch mit bitteren Pillen. So lange hingen die Betriebe förmlich in der Luft, konnten nicht investieren und waren zum Teil den Repressalien einzelner Veterinärämter ausgesetzt.
Verkündung der neuen Haltungsverordnung nicht vor Dezember
Was ist diese Rechtsicherheit jetzt noch wert, wird sich so mancher Sauenhalter fragen. Der Fehler wird sich hoffentlich rechtssicher beheben lassen, sodass die vereinbarte Mindestfläche für die Abferkelbuchten letztlich in der neuen Verordnung verankert wird.
Fakt ist: Der Bundesrat wird sich noch einmal mit diesem Punkt beschäftigen müssen, was aber – hoffentlich – keinen Einfluss auf die anderen beschlossenen Vorgaben haben dürfte. Fakt ist auch: Die Verkündung der novellierten Verordnung wird sich dadurch weiter hinauszögern, nach jetzigem Stand wohl mindestens bis Dezember 2020 – weitere Monate, in denen den Schweinehaltern die Hände gebunden sind.
Hier ist Ihre Meinung gefragt
Werden Sie Teil unserer Community und diskutieren Sie mit! Dazu benötigen Sie ein myDLV-Nutzerkonto.