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Update: Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung

Kastenstand: Kompromiss für die Haltung von Sauen erzielt

Sau säugt Ferkel in Abferkelbucht
am Donnerstag, 28.05.2020 - 10:09 (1 Kommentar)

Jahrelang wurde um die Neuregelung der Haltung von Sauen im Kastenstand gestritten. Jetzt zeichnet sich ein Kompromiss ab.

Nachdem jahrelang um eine Neuregelung der Haltung von Sauen im Kastenstand gestritten wurde, zeichnet sich überraschend eine Lösung ab. Die Länder Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein verständigten sich auf einen Kompromissvorschlag zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung.

Über den soll aller Voraussicht nach bereits in der kommenden Woche im Plenum des Bundesrates entschieden werden. Der Antrag habe gute Chancen, angenommen zu werden, heißt es auf Länderseite.

Deckzentrum: ausgestrecktes Liegen in Seitenlage

Die Einigung sieht vor, dass Sauen im Deckzentrum ausgestreckt in Seitenlage liegen können, ohne dass sie an ein bauliches Hinderniss stoßen. Ein anderes Schwein soll dabei kein Hindernis darstellen.

Erst nach Ablauf einer achtjährigen Übergangsfrist soll das vom Oberverwaltungsgericht (OVG) Magdeburg geforderte „ungehinderte Ausstrecken in Seitenlage“ in Kraft treten. Damit wäre keine sofortige Reduktion der Sauenzahl im Deckzentrum erforderlich. Im Abferkelbereich sollen die Vorgaben des OVG-Urteils allerdings bereits unmittelbar verbindlich sein.

Kastenstandregelung mit verkürzter Übergangsfrist

Beide Länder einigten sich zudem auf verkürzte Übergangsfristen für die Haltung im Deckzentrum. Sauenhalter müssten innerhalb von drei Jahren ein Umbaukonzept vorlegen. Nach weiteren zwei Jahren müssen sie ein Bauantrag stellen.

Bis zur Umsetzung der Baumaßnahme soll der Landwirt anschließend drei Jahre Zeit bekommen. Schließlich sind für Härtefälle weitere zwei Jahre vorgesehen. Betriebe, die die Sauenhaltung aufgeben wollen, müssen dies binnen drei Jahren verbindlich erklären. Sie sollen dann die Sauenhaltung noch zwei Jahre weiterführen dürfen. Für Betriebe mit weniger als zehn Sauen sollen weiterhin Ausnahmen gelten. 

Mit Material von AgE

Update: Otte-Kinast optimistisch

Barbara Otte-Kinast

Laut Stimmen aus dem Landwirtschaftsministerium in Niedersachsen sei nicht klar, ob der Kompromissvorschlag zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung bereits nächste Woche auf der Tagesordnung des Bundesrats landet.

Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast kommentiert den Vorschlag aber optimistisch: „Um diese Lösung wurde lange hart gerungen. Sie eröffnet unseren Sauenhaltern endlich eine klare Perspektive, anstatt durch die sofortige Umsetzung des Magdeburger Urteils das Ende der deutschen Sauenhaltung zu riskieren.“

ISN pocht auf Planungssicherheit

Auch die ISN begrüßt, dass es nun endlich Klarheit für die Sauenhalter geben könnte. Deswegen sei der Vorstoß aus NRW und Schlewsig-Holstein grundsätzlich zu begrüßen. Aber der Kompromiss mache nur Sinn, wenn die Schweinehalter dadurch endlich Planungssicherheit und eine Perspektive bekommen.

Deshalb müsse laut ISN gleichzeitig klar sein, dass die Betriebe die neuen Vorgaben in der vorgegebenen Zeit umsetzen können und - noch wichtiger - dürfen. Notwendige Um- und Ergänzungsbauten müssen in der vorgegebenen Zeit auch genehmigungsfähig, umsetzbar und wirtschaftlich verhältnismäßig sein.

Die Verantwortung für die Umsetzbarkeit von Tierschutzvorgaben dürfe nicht einfach auf andere Themen- und Ressortzuständigkeiten wie das Bau-, Umwelt- oder Düngerecht verlagert werden, so die ISN. Am Ende komme es auch ganz entscheidend auf eine Vielzahl von Details in der Novelle an.

Was passiert zum Beispiel mit dem Wunschkonzert an Vorgaben, die zur zurückliegenden Bundesratssitzung aus den verschiedenen Ländern in vielen Anträgen eingebracht wurden? Viele Punkte davon sind für die ISN absolut nicht akzeptabel und dürfen deshalb keine Berücksichtigung finden! Es gehe um Existenzen.

Kommentar

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