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Sauenhaltung

Kastenstand: Praktiker fordern Änderung des BMEL-Eckpunktepapiers

Sauen in Kastenständen
am Dienstag, 28.08.2018 - 10:45 (Jetzt kommentieren)

Um einen weiteren Verlust an Sauenbetrieben zu verhindern, fordern die Bauförderung Landwirtschaft (BFL) sowie Schweinehalter und Tierärzte mit Erfahrungen zur Umsetzung des Magdeburger Urteils, das Eckpunktepapier zum Kastenstand noch einmal zu überarbeiten.

In einem jetzt vorgelegten Positionspapier der Bauförderung Landwirtschaft (BFL) zum Eckpunktepapier Kastenstand“ des BMEL wird gefordert, erst detaillierte Maßvorgaben gesetzlich festzuschreiben, wenn dazu ausreichend wissenschaftliche Arbeiten und praktische Erfahrungen vorliegen.

2,20 Meter lange Stände fördern Verletzungen

Nach dem aktuellen Eckpunktepapier sollen künftig in Deutschland für Kastenstände – je nach Körperhöhe – eine Breite von bis zu 90 cm und unabhängig von der Tiergröße eine Länge von 2,20 m im Lichten gelten. Wie BFL-Geschäftsführer Dr. Dirk Hesse betont, zeigen Erfahrungen aus der Praxis, dass solche Maße, vor allem wenn die Sauen in der Rausche sind, zu erheblichen Verletzungen der Tiere führen. Auch würden die Sauen, insbesondere kleinere Tiere, mehr verschmutzen. Deshalb würden in Ländern wie der Schweiz, Österreich und Dänemark nur Breiten von maximal 65 cm und Längen von maximal 1,90 m gefordert.

Neue Vorgaben sind existenzbedrohend

Sollten die im Eckpunktepapier geforderten Maße Realität werden, würden der BFL zufolge eine Reihe von Sauenhaltern, insbesondere kleine und mittlere Betriebe, aussteigen. Die Umsetzung des Eckpunktepapiers bedeutet, dass den Sauen in Deutschland etwa 54 Prozent mehr Fläche zur Verfügung gestellt werden müssen, als das in anderen europäischen Ländern der Fall ist. Dies sei laut BFL fachlich nicht gerechtfertigt und existenzbedrohend für die Sauenhalter.

Das fordert die Bauförderung Landwirtschaft

In ihrem Positionspapier schlägt die BFL daher die folgenden Schritte vor:

Erstens: Wesentliche Maße zur Gestaltung der Einzelhaltung von Sauen werden nicht in der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung geregelt. Eine bereits gebildete Expertengruppe soll diese Maße schnellstmöglich erarbeiten. Eine rechtsverbindliche Regelung könnte dann in den Ausführungshinweisen erfolgen.

Zweitens: Im Sinne des Eckpunktepapiers sollen folgende Punkte schnellstmöglich in gesetzliche Regelungen überführt werden:

a. Gruppenhaltung für Sauen nach dem Absetzen.

b. Fixierung nur möglich:

- im Besamungsbereich bis maximal zwölf Tage nach dem Absetzen,

- im Abferkelbereich von einem Tag vor dem Abferkeln bis höchsten sieben Tage danach,

- für bestimmte Behandlungszwecke.

c. Übergangszeit von 15 (+ 5) Jahren.

d. In der Übergangszeit können Kontrollbehörden nur einen Umbau fordern, wenn im Einzelfall, also je Sau, Schmerzen, Leiden oder Schäden nachgewiesen werden.

e. Für Betriebe, die bis zum Inkrafttreten der neuen Regelung bereits umgebaut haben, soll die Übergangsfrist um mindestens sieben Jahre verlängert werden.

f. Die Regelung gilt nur für Neu- oder größere Umbauten.

Konzertierte Aktion zum „Runden Tisch Ferkelerzeugung"

Die Interessen der deutschen Schweinehalter, vor allem auch im Hinblick auf den von Ministerin Julia Klöckner angekündigten „Runden Tisch zur Ferkelerzeugung", können sicher umso besser vertreten werden, je mehr Interessengruppen sich dieser Aktion anschließen.

Vor allem Praktiker, die infolge der Umsetzung des Magdeburger Urteils bereits Erfahrungen gesammelt haben, wollen die Aktion der Bauförderung Landwirtschaft mit entsprechenden Positionspapieren unterstützen. Dazu zählen die Interessengemeinschaften der Schweinehalter (IGS) in Thüringen und Sachsen, die Schweinehalter des Projekts „Optimale Haltung güster Sauen (OHgS), die Schweine-Fachtierärzte des Bundesverbands Praktizierender Tierärzte (bpt) sowie eine Expertengruppe aus Schweinehaltern und Beratern.

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