Das Urteil des Magdeburger Verwaltungsgerichts zu der Breite von Kastenständen hat bundesweite Signalwirkung. Der dlz-Schweineexperte Uwe Bräunig spricht von einem "Supergau für die Sauenhalter" und das in Zeiten, in denen viele Ferkelproduzenten um das wirtschaftliche Überleben kämpfen.
Länder schlossen Rechtslücke
Die Frage nach der Größe des Kastenstands in der Sauenhaltung war auch bisher nicht konkret geregelt. Einige Länder schlossen diese Rechtslücke mit einer konkreten Vereinbarung im Rahmen der Durchführungsbestimmungen, die Ländersache sind. So seien in Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern 65 Zentimeter für Jungsauen und 70 Zentimeter für Altsauen als Richtline vereinbart gewesen. Andere Bundesländer haben sich in ihrer Durchführungspraxis an den Vorgaben Niedersachsens und Mecklenburg-Vorpommerns orientiert. Damit ist es nun vermutlich vorbei.
Urteil auf Grundlage unkonkreter Vorgaben
Das Magdeburger Urteil bezieht sich im Wortlaut auf die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung: "Die Breite eines Kastenstands müsse mindestens dem Stockmaß (die Schulterhöhe) des Schweins entsprechen. Zulässig sei auch ein Kastenstand, der es dem Tier erlaubt, "die Gliedmaßen ohne Behinderung in die beiden benachbarten leeren Stände oder beidseitige (unbelegte) Lücken durchzustecken". Demnach komme es nicht auf konkrete Zentimeter-Angaben an. Die Sauen müssten jederzeit die Möglichkeit haben eine Liegeposition in beiden Seitenlagen einzunehmen ohne an Hindernisse zu stoßen.
Landwirte sind Beamtenwillkür ausgeliefert
Die Beurteilung, ob diese vagen Vorgaben von einem Sauenhalter erfüllt werden, obliegt nun rein dem Ermessen des Veterinärbeamten und seinem Fachverstand. Gleichzeitig weiß der betroffene Betrieb nicht, wie er seine Kastenstände umzugestalten hat. Der Willkür ist damit keine Grenze mehr gesetzt. Da das Gericht die Anordnung zugleich als Dauerverwaltungsakt qualifiziert hat, können Zwangsgelder wiederholt festgesetzt werden für den Fall, dass der Umbau nicht den Vorstellungen der Behörde entspricht, schreibt der Anwältin des Klägers DEMVA Gmbh in einer Pressemitteilung. Für viele Sauenhalter, die bei den ruinösen Preisen bereits ums Überleben kämpfen, kann das der letzte Todesstoß bedeuten.
Kläger plant Revision auf Bundesebene
Eine Revision hat das Oberverwaltungsgericht nicht zugelassen. Die DEMVA GmbH erwägt nun beim Bundesverwaltungsgericht die Zulassung der Revision zu beantragen, da es um die Auslegung von Bunderecht geht und das Verfahren grundsätzliche Bedeutung hat, heißt es in der Pressemitteilung.
"Wir und die Branche im Allgemeinen hatten gehofft, dass das Oberverwaltungsgericht Magdeburg Klarheit in dieser für uns und unsere Tiere so wichtigen Sache schaffen würde", so Jörn F. Göbert, Geschäftsführer der LFD-Holding (ehemals Straathof). Nachdem dies nicht geschehen sei, seien nun die Verbände und letztendlich der Gesetzgeber gefordert, Klarheit zu schaffen und eine "vernünftige Grundlage" für die Schweinezucht in Sachsen-Anhalt sowie im gesamten Bundesgebiet zu bieten, erklärt die LFD-Holding
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