Eigentlich sollten die Würfel schon zu Beginn dieses Jahres gefallen sein, was die neuen Haltungsvorgaben, insbesondere für Sauen, betrifft. Doch jetzt scheint es ein Drama ohne Ende zu werden. Nachdem es bereits in den letzten drei Monaten nicht gelungen war, in der Länderkammer über den vom Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) vorgelegten Entwurf der neuen Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung abzustimmen, wird es auch auf der heutigen (15. Mai) Bundesratssitzung keine Entscheidung zum Kastenstand geben. Die Länder konnten sich im Vorfeld nicht über eine konsensfähige Lösung einigen, sodass das Thema von der Tagesordnung gestrichen wurde. Damit geht die Hängepartie um die Kastenstandhaltung der Sauen weiter, wie agrarheute schon berichtet hat.
Nutztierhaltungsverordnung: Politiker müssen sich ihrer Verantwortung bewusst werden
Für die Schweinehalter ist diese wiederholte Verschiebung ein Schlag ins Gesicht. Ihnen fehlt damit weiterhin die so dringend notwendige Rechts- und Planungssicherheit, um zum Beispiel Investitionen in Angriff zu nehmen. Für die verantwortlichen Politiker ist das ein Offenbarungseid über ihre Unfähigkeit, einen Kompromiss über die künftigen Anforderungen an die Kastenstandhaltung zu finden – und damit zu Fragen, die für die schweinehaltenden Betriebe existenziell sind. Schlimm genug, dass die Bundesregierung nach dem sogenannten Magdeburger Urteil zur Kastenstandhaltung von Sauen vier Jahre gebraucht hat, um im November 2019 endlich den Entwurf einer novellierten Haltungsverordnung vorzulegen.
Vor allem die grünregierten Länder zeigen sich wenig kompromissbereit und blockieren mit zahlreichen Änderungswünschen eine einvernehmliche Lösung. Hinzu kommt, dass viele ihrer Forderungen praxisfern sind und jeglichen Fachverstand vermissen lassen. Hier scheint es mehr um politisches Kalkül zu gehen, denn wissenschaftliche Erkenntnisse und praktische Erfahrungen werden ausgeblendet. Politische Verantwortung sieht anders aus.
Streitpunkte sind Fixierungszeit der Sauen im Kastenstand und die Übergangsfristen
Ein Knackpunkt ist zum Beispiel die Fixierungszeit der Sauen im Besamungsstall. Die im BMEL-Entwurf ohnehin schon knapp bemessenen acht Tage gehen einigen Ländern nicht weit genug. Sie fordern, dass die Sauen nur noch maximal fünf Tage rund um die Belegung im Kastenstand stehen dürfen. Experten zufolge erhöht sich damit das Risiko für Verletzungen sowohl der Sauen als auch des Menschen. Spätrauscher können bis zu zehn Tage nach dem Absetzen brünstig sein. Sie reiten auf anderen Sauen auf, können diese dabei verletzen und auch für Menschen gefährlich werden, wenn sie sich hier zur Tierkontrolle aufhalten.
Absolut unrealistisch sind auch die im Agrarausschuss des Bundesrats geforderten Übergangsfristen von gerade mal acht Jahren für die Umrüstung des Deckzentrums. Im BMEL-Entwurf sind hier 15 Jahre vorgesehen, was noch akzeptabel ist. Zu kurze Übergangszeiten sind wirtschaftlich für die Sauenhalter nicht zu stemmen, da die notwendigen Umbauten mit erheblichen Kosten verbunden sind. Das betrifft ebenso die notwendige Umrüstung der Abferkelabteile. Hier werden mindestens 6,5, besser noch 7 Quadratmeter große Buchten gefordert. Dabei zeigen wissenschaftliche Untersuchungen in der Praxis, dass ab Buchtenflächen von über 6 Quadratmeter die Ferkelverluste deutlich ansteigen.
Verschärfte Auflagen gefährden die Existenz vieler Sauenhalter
Fakt ist: Die Umrüstungskosten für die deutschen Ferkelerzeuger im Zuge der verschärften Haltungsvorgaben gehen in die Milliarden. Die ISN-Interessengemeinschaft der Schweinehalter Deutschlands rechnet mit bis zu 2.000 Euro pro Sau. Viele Sauenhalter haben vor diesem Hintergrund bereits signalisiert, aus der Produktion auszusteigen. Das könnte spätestens nach Ablauf der letztlich festgelegten Übergangsfrist der Fall sein.
Es bleibt deshalb zu hoffen, dass Bund und Länder sich jetzt möglichst schnell einigen und am Ende eine machbare und fachlich sinnvolle Verordnung steht, die auch die Schweinehalter mitnimmt. Ansonsten stehen viele Existenzen auf dem Spiel und der weitere Niedergang der deutschen Ferkelerzeugung ist vorprogrammiert.
Praktische Lösungsansätze für künftige Haltungsvorgaben hat zum Beispiel die Bauförderung Landwirtschaft (BFL) gemeinsam mit mehreren Interessensgruppen von Schweinehaltern und praktizierenden Tierärzten erarbeitet. In einer juristischen Stellungnahme hat Berater Dr. Dirk Hesse (AgriKontakt) zudem zusammen mit Rechtsanwälten entscheidende Punkte des Verordnungsentwurfs unter die Lupe genommen und Anknüpfungspunkte für eine mögliche Klage formuliert (siehe „Übersicht der Änderungen zur Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung").
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