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Klarstellung zur Anzeigenpflicht der Aujeszkyschen Krankheit

am Donnerstag, 13.06.2013 - 07:20 (Jetzt kommentieren)

Berlin - Die Anzeigepflicht für die Aujeszkysche Krankheit (AK) bezieht sich ausschließlich auf Hausrinder und -schweine, nicht aber auf Wildschweine.

Das wird mit der Änderungsverordnung über anzeigepflichtige Tierseuchen klargestellt, der der Bundesrat zugestimmt hat.
 
Gemäß der Novelle entfällt zudem die Pflicht zu Meldungen über das Epizootische Ulzerative Syndrom (EUS) bei Fischen, da diese Krankheit seit 1995 in Deutschland nicht mehr aufgetreten ist und auf europäischer Ebene der Status der EUS als anzeigenpflichtige Tierseuche gestrichen wurde.

Saugpocken bei Katzen meldepflichtig

Für Fälle von Saugpocken beziehungsweise der Orthopoxininfektion bei Katzen wurde dagegen eine Meldepflicht eingeführt, da diese Erkrankung mit zoonotischem Potential laut Angaben des Bundeslandwirtschaftsministeriums eine zunehmende Gefahr für den Menschen darstellt. Das Auftreten der Saugpocken wird in Deutschland auf etwa 20 Fälle pro Jahr geschätzt.

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