Seit dem 01. Juli 2019 müssen Schweinehalter, die kupierte Tiere halten, eine Tierhalteerklärung abgeben. Diese ist ein Jahr gültig. Zum 01. Juli 2020 muss nun eine neue Tierhalteerklärung abgegeben werden. Die Erklärung besteht aus einer betriebsindividuellen Risikoanalyse, in der verschiedenen Faktoren wie Stallklima, Fütterung und zur Gesundheit der Tiere abgefragt werden. Schwanz- und Ohrverletzungen muss der Betrieb zweimal jährlich dokumentieren. Hierbei gilt: Wenn die Verletzungen in der Herde über zwei Prozent steigen, ist das Kupieren unerlässlich. Auch die Maßnahmen, die vom Betrieb gegen das Auftreten von Schwanzbeißern ergriffen worden sind, müssen dokumentiert werden.
CC- Relevanz bei fehlender Dokumentation
Die Landwirtschaftskammer Nordrhein- Westfalen weist auf die CC- Relevanz bei fehlender Dokumentation hin. Die Landesämter, Landwirtschaftskammern und verschiedene Beratungsringe unterstützen Schweinehalter bei der Erstellung der Risikoanalyse. Außerdem gibt es verschiedene Zusatzangebote wie Maßnahmenpläne zum Vermeiden von Schwanzbeißen und zur Verbesserung von Tierwohl, Tierschutz und Tiergesundheit.
Leitfaden für betriebsinterne Maßnahmen
In einem Leitfaden auf der ringelschwanz.info Seite werden verschiedene Möglichkeiten aufgelistet den Betrieb in Bezug auf verschiedene Risikofaktoren zu optimieren. Bei akutem Schwanzbeißen sind folgende vier Notfall- Schritte zu beachten:
- Ablenkung mit attraktivem Beschäftigungsmaterial
- Falls möglich: Beißer müssen von Opfern separiert werden
- Sofortige Behandlung von erkrankten Tieren
- Ursachenforschung und schrittweise Beseitigung
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